Re: Google entfernt nutzwerk.ffii.org aus Index
Thomas Stadler schrieb:
> Ja natuerlich. Der Begriff des Marktes haengt doch nicht davon ab, dass
> fuer die Leistung selbst unmittelbar Entgelt bezahlt wird.
>
> Google ist ein boersennotiertes Unternehmen und ist Anbieter einer
> gewerblichen Leistung.
Wenn ich einen Supermarkt betreibe, muss ich dann über den "Markt"
der Vermietung von Einkaufswagen nachdenken? Kann ein örtliches Nah-
verkehrsunternehmen den Markt für ortsfesten Regenschutz in einer
Stadt dominieren? Sollen wir den Markt für Tagebaaurestlöcher de-
regulieren?
Wenn wir den Begriff des Marktes im Recht verwenden wollen, müssen
wir ihn doch halbwegs vernünftig definieren. Unter vernünftig stelle
ich mir unter anderem vor, dass niemandem aus bloßen Seiteneffekten
seiner Geschäftstätigkeit ein Strick gedreht werden kann. Nein, die
Betonung solcher Seiteneffekte in der Öffentlichkeitsarbeit bzw. ihre
Rolle in der öffentlichen Wahrnehmung kann man nicht sinnvoll als
Kriterium heranziehen. Dass man allen, die man für seinen Erfolg
braucht, ihren jeweiligen Nutzen erklärt, gehört zum Geschäft.
Eigentlich könnten wir das begriffen haben, seit es Privatradio und
-fernsehen gibt. Haben wir aber nicht, wir geben uns immer noch der
Illusion hin, dass ein Radiosender, ein Fernsehprogramm oder eben
Google eine andere Aufgabe habe als den Verkauf möglichst vieler
Sichtkontakte der Zuschauer mit bezahlter Werbung. Dem ist nicht so.
Der wirtschaftliche Erfolg richtet sich gerade nicht nach der Zu-
schauerzahl, sondern nach der Zahl der verkauften Werbeeinblendungen.
Darum wird konkurriert, das ist ein Markt. Anruffernsehen mit über-
höhten Telefongebühren ist ein anderer, der lediglich dieselbe tech-
nische Plattform benutzt wie das Werbefernsehen -- und der nicht
unbedingt von denselben Sendern bedient wird wie jener für Fernseh-
werbung.
Falls BWLer unter uns sind: wie definiert ihr den Begriff? Ich habe
nämlich auch bloß keine Ahnung.
The product is you.
Sven
--
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