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Re: Softwarepatente abgelehnt



* Thomas Stadler wrote:
> Am 13 Jul 2005, um 13:46 hat PILCH Hartmut geschrieben:
>> Hinzu kommt, dass selbst eine Aussage wie "Geschaeftsmethoden sind
>> nicht patentfaehig" vor diesem Hintergrund noch nichts daran geaendert
>> haette, dass "computer-implementierte Geschaeftsmethoden" in der vom Rat
>> kodifizierten herrschenden EPA-Doktrin patentfaehige Erfindungen im
>> Sinne des Art 52 EPUe sind.
>
> Hier erkenne ich eine nicht belegte Behauptung und einen Zirkelschluss.

Quotemarder! Du hast Hartmuts Hauptargument aus dem bestehenden Absatz
gelöscht!

> Nach dem Ratsentwurf sind Geschaeftsmethoden dann patentierbar, wenn
> sie als Erfindungen zu qualifizieren sind und einen nicht naheliegenden 
> technischen Beitrag liefern. Unter diesen Voraussetzungen ist aber - 
> unabhängig vom Softwarebereich - alles patentierbar. Du drehst Dich im 
> Kreis.

Mehr versucht Hartmut doch gar nicht zu sagen! Du schreibst es doch selbst:
Geschäftsmethoden sind patentierbar, wenn sie die Vorraussetzungen erfüllen,
die ein normales Patent eben verlangt. Und das gilt - Du schreibst es selbst -
auch für Software.

Die Einschränkung, daß man bitte etwas Neues und einen technische Beitrag
liefern möge, ist das Charateristikum für Patente an sich. Es ist sinnfrei,
auf diese Einschränkung als etwas Besonderes für Geschäftsmethoden oder
Software abzuheben: Beides ist nach dem Ratsentwurf (in Deiner Interpretation)
normal patentierbar.

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