Re: Softwarepatente abgelehnt
Am 12 Jul 2005, um 13:52 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
>
> > Irgendwelchen Empfehlungen oder Einzelaussagen messe ich relativ wenig
> > Gewicht bei im Verhaeltnis zum Text der Richtlinie und den
> > Erwaegungsgruenden. Das sind die fuer die juristische Auslegung
> > massgeblichen Quellen und nicht das was irgendwelche Leute von EPO
> > oder EPA so erzaehlen.
>
> Mit den Empfehlungen in meiner Aussage waren die Empfehlungen der
> Ratrichtline selbst gemeint, aber egal. 13a-c hattest Du selbst zitiert.
Das ist nur ein Problem der Begriffe, diese Teile heissen
Erwaegungsgruende.
>
> > Die zu klaerende bzw. auszulegende Frage bleibt die, wann und unter
> > welchen Umstaenden ein technischer Beitrag erfolgt bzw. eine
> > technische Wirkung erzeugt wird, wohlgemerkt i.S.d. Richtlinie.
>
> Es ist sinnfrei, hier weiter zu diskutieren.
Nein, ist es nicht, weil das der letztlich entscheidende Punkt ist.
Ich hatte ausführlich den
> Unterschied zwischen Gesetzestext und Rechtssprechung ausgeführt. Wenn
> Du die Umwandlung von Rechtssprechung in Gesetzestext allein an den
> Worten des Gesetzestexts selbst festmachen willst, ohne die darauf
> mögliche und zu erwartende Rechtssprechung zu berücksichtigen,
Mache ich ja nicht. Die Frage wie der Begriff auszulegen ist,
impliziert natuerlich die Frage, wie die Gerichte den Begriff auslegen
werden. Nachdem der Begriff ja der Rechtsprechung bzw. Praxis der
Patentaemter entstammt, ist es naheliegend anzunehmen, dass man erst
einmal auf die alten Grundsaetze zurueckgreifen wird. Wobei man
bedenken muss, dass die auch nicht einheitlich sind. Im Ergebnis
verbindlich wird der EuGH das aber irgendwann auslegen.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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