Re: Softwarepatente abgelehnt
* Thomas Stadler:
>> Softwarepatente werden dadurch trotzdem nicht verhindert.
>
> Die Frage ist aber, ob Sie durch die Richtlinie ermoeglicht werden.
Wieso? Sie sind doch de facto schon möglich, unabhängig von der
ursprünglichen Rechtslage, d.h. die Richtlinie müßte zur Verhinderung
den Status quo ändern.
>> Sieh Dir das Blocksatzbeispiel an. Du hältst das ja auch nicht für
>> patentierbar, wie mir scheint. Dennoch ist das Verfahren, wenn es von
>> einer mechanischen Monotype-Satzmaschine durchgeführt wird, doch wohl
>> patentierbar. Nach Deinem Kriterium der Systemkonformität muß auch ein
>> Patent auf eine reine Softwareimplementierung erteilt werden. Das ist
>> nach dem Ratsentwurf in Zukunft freilich nur dann möglich, wenn das
>> Blocksatzverfahren an sich neu ist (und nicht bloß eine Monotype
>> nachahmt). Eine grundlegende Beschränkung ist dies aber nicht.
>
> Mag sein, aber ist es grundlegende Ausweitung?
Die Ausweitung ist doch längst irgendwann in den 90ern durch die
Untersuchungs- und Erteilungspraxis erfolgt.
> Meine These war immer die, dass der Ratsentwurf die derzeitige
> Rechtslage bzw. Rechtspraxis nicht erweitert, sondern vermutlich
> eher die bereits rechte laxe Praxis des EPA beschraenkt.
Das reicht aber nicht aus, scheint mir. Die minimalen Beschränkungen
sind nichts verglichen mit dem Legitimationsgewinn.
Es stimmt eben nicht, daß das EU-Parlament letzte Woche
"Softwarepatente abgelehnt" hat, wie einige Medien berichteten. 8-/
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