hat getagt. Und so sieht die Justizministerin das Ergebnis: http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2150 =================CUT============================== Die Grenzen für die Patentierung software-gestützter technischer Erfindungen sollen schärfer als bisher gezogen werden. Die Patentierung von bloßen Algorithmen oder Geschäftsmethoden soll ausdrücklich ausgeschlossen bleiben. Das Patentrecht will auch künftig Computerprogramme "als solche" nicht schützen. Etwas anderes gilt aber für technische Erfindungen, bei denen auch ein Computerprogramm eine Rolle spielt. Das Antiblockiersystem bei Kraftfahrzeugen ist ein Beispiel. Hier erstreckt sich der Patentschutz auch auf das Computerprogramm, weil es Bestandteil der Erfindung insgesamt ist. Im Interesse des Innovationsstandorts Deutschland müssen solche technischen Erfindungen patentierbar sein. =================CUT==============================
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