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FYI: Runder Tisch Software und Patente



hat getagt. Und so sieht die Justizministerin das Ergebnis:

http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2150

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Die Grenzen für die Patentierung software-gestützter technischer 
Erfindungen sollen schärfer als bisher gezogen werden. Die Patentierung 
von bloßen Algorithmen oder Geschäftsmethoden soll ausdrücklich 
ausgeschlossen bleiben. Das Patentrecht will auch künftig 
Computerprogramme "als solche" nicht schützen. Etwas anderes gilt aber 
für technische Erfindungen, bei denen auch ein Computerprogramm eine 
Rolle spielt. Das Antiblockiersystem bei Kraftfahrzeugen ist ein 
Beispiel. Hier erstreckt sich der Patentschutz auch auf das 
Computerprogramm, weil es Bestandteil der Erfindung insgesamt ist. Im 
Interesse des Innovationsstandorts Deutschland müssen solche 
technischen Erfindungen patentierbar sein.



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