Re: [FYI] LG München: "Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software"
Am 11 May 2005, um 20:17 hat Florian Weimer geschrieben:
>
> >> Bauchgrimmen besitze ich nur, daß das Gericht annimmt, daß jede
> >> angefertigte Kopie die Eigentumsrechte der Kläger verletzt. Das
> >> erscheint mir nicht den Intentionen des Gesetzgebers zu entsprechen,
> >> der die Privatkopie an sich ausdrücklich nicht kriminalisierte.
> >
> > Das war doch kein Strafverfahren. Die Umgehung von
> > Kopierschutzmaßnahmen allein zu privaten Zwecken ist zwar nicht
> > strafbar, bleibt aber zivilrechtswidrig.
>
> Ich meinte folgendes: Geistiges Eigentum verpflichtet, genauso wie
> anderes Eigentum. Der Gesetzgeber wollte, daß die Eigentümer die
> Privatkopie *teilweise* dulden müssen (nämlich dann, wenn keine
> Kopierschutzmechanismen umgangen werden und ein paar zusätzliche
> Voraussetzungen erfüllt sind). Das Grundrecht auf geistiges Eigentum in
> dieser absoluten Form gibt es also nicht, und das kam m.E. bei der
> Abwägung etwas zu kurz, vor allem da der Eingriff durch Heise ja nur
> *äußerst* mittelbar war.
Das ist aber doch eine andere Baustelle. Die eine Frage ist die, ob
auch derjenige (zivilrechtlich) auf Schadensersatz haftet, der
Kopierschutztechniken nur zu privaten Zwecken umgeht. Diese Frage hat
der Gesetzgeber mit Ja beantwortet (hier kann man dann im Einzelfall
freilich noch eine Vielzahl von Detailfragen anschliessen, die in dem
Urteil nicht so richtig rauskommen).
Die andere Frage ist, ob mittelbare "Verletzer" wie Heise tatsaechlich
als Teilnehmer/Gehilfen einer solchen Rechtsverletzung anzusehen sind.
Und nochmal eine andere Frage ist es, ob die Untersagung des Links
durch das Gericht in die Pressefreiheit von Heise eingreift.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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