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Re: [FYI] LG München: "Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software"



Am 11 May 2005, um 20:17 hat Florian Weimer geschrieben:

> 
> >> Bauchgrimmen besitze ich nur, daß das Gericht annimmt, daß jede
> >> angefertigte Kopie die Eigentumsrechte der Kläger verletzt. Das
> >> erscheint mir nicht den Intentionen des Gesetzgebers zu entsprechen,
> >> der die Privatkopie an sich ausdrücklich nicht kriminalisierte. 
> >
> > Das war doch kein Strafverfahren. Die Umgehung von 
> > Kopierschutzmaßnahmen allein zu privaten Zwecken ist zwar nicht 
> > strafbar, bleibt aber zivilrechtswidrig. 
> 
> Ich meinte folgendes: Geistiges Eigentum verpflichtet, genauso wie
> anderes Eigentum. Der Gesetzgeber wollte, daß die Eigentümer die
> Privatkopie *teilweise* dulden müssen (nämlich dann, wenn keine
> Kopierschutzmechanismen umgangen werden und ein paar zusätzliche
> Voraussetzungen erfüllt sind). Das Grundrecht auf geistiges Eigentum in
> dieser absoluten Form gibt es also nicht, und das kam m.E. bei der
> Abwägung etwas zu kurz, vor allem da der Eingriff durch Heise ja nur
> *äußerst* mittelbar war.

Das ist aber doch eine andere Baustelle. Die eine Frage ist die, ob 
auch derjenige (zivilrechtlich) auf Schadensersatz haftet, der 
Kopierschutztechniken nur zu privaten Zwecken umgeht. Diese Frage hat 
der Gesetzgeber mit Ja beantwortet (hier kann man dann im Einzelfall 
freilich noch eine Vielzahl von Detailfragen anschliessen, die in dem 
Urteil nicht so richtig rauskommen).

Die andere Frage ist, ob mittelbare "Verletzer" wie Heise tatsaechlich 
als Teilnehmer/Gehilfen einer solchen Rechtsverletzung anzusehen sind.

Und nochmal eine andere Frage ist es, ob die Untersagung des Links 
durch das Gericht in die Pressefreiheit von Heise eingreift.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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