Re: [FYI] LG München: "Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software"
Am 8 May 2005, um 16:54 hat Lars Weitze geschrieben:
>
> > Zumindest hat der OP offenbar nicht verstanden, daß sich die von ihm
> > kritisierten Erwägungen auf die Bemessung des Streitwertes bezogen,
> > nicht aber auf die Frage, ob der Link nun erlaubt war oder nicht.
> > Dafür sind sie bedeutungslos.
>
> Ich kann Dir da leider jetzt nicht so folgen...
Die von Alvar kritisierte Passage des Urteils steht abgesetzt unter
Ziff. IV, die erkennbar nur Ausfuehrungen zur Bezifferung des
Streitwerts enthaelt. Die dort angestellten Ueberlegungen sind eine
konsequente Folge der eigentlichen rechtlichen Schlussfolgerungen des
Gerichts. Man koennte es auch als konsequenten Folgefehler bezeichnen,
weshalb das fuer sich genommen eigentlich nicht der grosse Aufreger
sein sollte.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
http://www.internet-law.de
_____________________________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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