[FYI] Das Feindstrafrecht
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Samstag, März 05, 2005
Das Feindstrafrecht
Das Strafrecht des Staates gelte nur für die Bürger des Staates, für
seine Feinde benötige man noch ein radikaleres, auf Bekriegung
ausgerichtetes Feindstrafrecht, fordert der Strafrechtler Günther
Jakobs.
Terroristen, Kinderschänder und überhaupt Verbrecher die sich
dauerhaft und entschieden vom Recht abgewandt haben, seien nicht als
Personen zu behandeln. Ihnen komme daher nicht das für den
straffälligen Bürger entworfene Strafrecht zugute, sondern sie
müssten mit den Mitteln des Krieges bekämpft werden. Weil man solchen
Hangtätern die Personalität absprechen müsse, könne man ihnen auch
nicht die rechtsstaatlichen Errungenschaften modernen Strafrechts
zukommen lassen. Die Pflicht des Staates, seinen Bürgern Sicherheit
zu garantieren, verpflichte ihn dazu, seine Feinde nur gemessen an
dem Ziel der Sicherheit zu verfolgen. Recht am Verfolgten müsse nicht
geübt werden, der Feind sei ausgenommen.
Auf dem Strafverteidigertag in Aachen an diesem Wochenende steht die
Diskussion über das Feindstrafrecht im Zentrum.
Eine Verbindung zur Folterdiskussion um den Fall Daschner stellt
Carsten Schmidt her. Eine Erwiderung von Heribert Prantl gibt es
offline in der SZ oder gegen ? hier.
Mit den Mitteln des Strafrechts ist dem Terrorismus zugegeben nur
schwer beizukommen. Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe lässt sich
ein entschlossener Selbstmordattentäter wohl kaum abschrecken. Das
ist aber kein Mangel des Rechtsstaates. Das Grundgesetz spricht nicht
von Personen oder Unpersonen, weil niemand befugt sein kann, diese
Unterscheidung zu treffen. Welche Kriterien sollten auch dafür
ausschlaggebend sein? Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich zu
behandeln. Denn die Eigenschaft, ein Mensch zu sein, kann einem
Menschen nicht abgesprochen werden. Damit schützt sich dieser Staat -
aus leidvoller Erfahrung - vor sich selbst. Dass er sich gegen
unmenschliche Angriffe mit menschenwürdigen Mitteln wehren muss,
unterstreicht seine Existenzberechtigung. Die Vernichtung der Feinde
durch Krieg ist kein menschenwürdiges Mittel, sondern zeigt nur die
Faulheit des Staates. Durch die Behandlung seiner Feinde nach dem
Recht seiner Bürger erhebt sich der Staat über das Unrecht. Deshalb
ist er ein Rechtsstaat. Wenn er sich diese Mühe nicht macht, ist er
kein Rechtsstaat mehr, und sein Untergang wird schneller kommen als
ihn alle Terroristen zusammen herbeibomben könnten.
posted by kulioo at 14:27
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