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Re: Fwd: Kleine Zugeständnisse bei Richtlinien zum Jugendmedienschutz



On Fri, Mar 04, 2005 at 03:03:35PM +0000, Lutz Donnerhacke wrote:

> > Du wirst es schwer haben, Richter davon zu überzeugen, daß http
> > Individualkommunikation ist. Zumindest im Normalfall ist es das
> > nicht. Oder wo siehst Du da Individualkommunikation?
> 
> Es ist Unicast.

Das ist zwar richtig und fuer jeden Techniker nachvollziehbar, was Du sagst,
aber ich glaube die Juristen interessieren sich recht wenig fuer technische
Definitionen. Und ich wuerde "http://www.bild.de/"; oder so auch eher mit
einem Broadcastmedium vergleichen (wenn ich es nichttechnisch betrachte).

Nils
-- 
Und wenn er einen MCSE hat, dann ist er zertifizierter Bootmanager.

[ihr.name@xxxxxxxxxxxxxxxxx (Ralph Angenendt) in de.alt.sysadmin.recovery]

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