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Re: Auflockerungen im Bankgeheimnis



On Sun, 06 Feb 2005 15:07:30 +0100, Thomas Hochstein
<ml@xxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:

> Auskünfte von Banken können Strafverfolgungsbehörden
>ganz normal durch Zeugenvernehmung der entsprechenden Mitarbeiter bzw.
>zur Vereinfachung formlose schriftliche Anfrage erhalten; in
>entsprechenden Ermittlungsverfahren ist es üblich, abzufragen, welche
>Konten ein Beschuldigter - oder möglicherweise eine Bezugsperson -
>hat, wer dafür verfügungsbefugt ist, wie im Zeitraum X verfügt wurde
>(d.h. Kontoauszüge) usw. usf.

Wird das auch benutzt um Angaben über Vermögensverhältnmisse (wg.
Tagessatzbestimmung) zu checken?

Oder 'glaubt' man (d.i. 'richter') dem Verurtelten seine Angaben
darüber, was er verdient, was die Miete kostet etc.?

OG


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