* Florian Weimer wrote: > Man kann auch durch einen nicht Geschädigten Kenntnis von einer > Rechtsverletzung erlangen. Das nur so am Rande (dies hat ein gewisses > DoS-Potential). Richtig. Aber auch da muß ein besonderer Beleg der Behauptungen existieren. -- To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx