Re: Wiki und Copyright - dringende Frage
* Lutz Donnerhacke:
> Nein. Man haftet für die Beseitung konkreter(!) und positiv
> bekannter(!) Rechtsverletzungen. Eine laxe, unkonkrete und nicht
> substanziere Benachrichtigung eines Dritten ist sowas IMHO nicht. Da
> gehört schlicht die genaue Angaben der Rechtverletzung, die
> Beweisangabe als Deep Link und der grobe Nachweis der Urheberschaft
> dazu.
Man kann auch durch einen nicht Geschädigten Kenntnis von einer
Rechtsverletzung erlangen. Das nur so am Rande (dies hat ein gewisses
DoS-Potential).
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