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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Am 22 Oct 2004, um 23:00 hat Thomas Hühn geschrieben:

> Alvar Freude wrote:
> 
> >>Wenn ich also über ein entscheidends Fußballspiel - unzweifelhaft ein
> >>Vorgang des Zeitgeschehens - berichte, darf ich NS-Propaganda
> >>zitieren? :) Wohl nicht wirklich.
> > 
> > ... wenn eine Horde Nazis während dieses Fußballspieles NS-Propaganda
> > verteilend Ausländer verprügelten: warum sollte man dann nicht aus dem
> > zitieren dürfen, was die Nazis verteilten?
> 
> In diesem Fall würde ich aber ohne zu zögern die Strafbarkeit bejahen.
> Das Zitieren wäre da nämlich komplett überflüssig. Sofern man über die
> Körperverletzungen berichten will jedenfalls.

Hm. Wie waere es also mit einem Bericht in der Tagesschau, in der die 
groelenden Nazis in Bild und Ton - und damit zwangslaeufig auch die 
skandierten Parolen - wiedergegeben werden? Muesste ja dann auch 
strafbar sein.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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