Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am 22 Oct 2004, um 23:00 hat Thomas Hühn geschrieben:
> Alvar Freude wrote:
>
> >>Wenn ich also über ein entscheidends Fußballspiel - unzweifelhaft ein
> >>Vorgang des Zeitgeschehens - berichte, darf ich NS-Propaganda
> >>zitieren? :) Wohl nicht wirklich.
> >
> > ... wenn eine Horde Nazis während dieses Fußballspieles NS-Propaganda
> > verteilend Ausländer verprügelten: warum sollte man dann nicht aus dem
> > zitieren dürfen, was die Nazis verteilten?
>
> In diesem Fall würde ich aber ohne zu zögern die Strafbarkeit bejahen.
> Das Zitieren wäre da nämlich komplett überflüssig. Sofern man über die
> Körperverletzungen berichten will jedenfalls.
Hm. Wie waere es also mit einem Bericht in der Tagesschau, in der die
groelenden Nazis in Bild und Ton - und damit zwangslaeufig auch die
skandierten Parolen - wiedergegeben werden? Muesste ja dann auch
strafbar sein.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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