Am Tuesday 12 October 2004 16:08 verlautbarte Uwe Tetzlaff : > > Diese Personen werden jetzt mit einer Sichtweise zum selben > Sachverhalt konfrontiert, die - wie man nach den verfügbaren > Informationen annehmen kann - im totalen Gegensatz zu der obigen > Position steht. Richtig, die Auffassung kenne ich zur Genüge von Seiten einer bestimmten Kaste von Juristen. Ich nenne sie die Liebhaber der ledernen Buchrücken. Genau diese ledernen Buchrücken sehen sie durch das GBI gefährdet. Diese Leute sind sehr wohl in der Lage, in ihrem System stringent zu argumentieren. Das macht den Charme der Argumenation, denn sie bieten eine Lösung _im_ System an. Allerdings sind einige Grundannahmen falsch. Dies führt zum Einsturz des gesamten Gebäudes. Das Verbot von Links macht nur Sinn, wenn es in DE einen abgeschotteten Binnenmarkt für Informationen gibt und wenn wir uns nicht mehr über allgemein zugängliche Quellen informieren dürfen. Die Vermischung von Ortsbeschreibung und Nomen führt zu einem Verbot _über_ etwas zu reden. Das ist dann China live. Wer bestreitet hier, dass rotten.com eine allgemein zugängliche Quelle mit Beweisstücken aus anglo-amerikanischen Strafprozessen ist? > > Und dann findet man das Erklärungsmuster : Das Gericht habe a.) keine > Ahnung, jedenfalls b.) seine Arbeit nicht richtig gemacht, es sei c.) > voreingenommen gewesen oder d.) - sinngemäß - sowieso nur mit Absicht > an die Sache herangegangen, "so einem" einmal einen Denkzettel zu > verpassen. Von dem, was man im Usenet und in Foren sonst noch so > alles zu hören bekommen, rede ich mal gar nicht. Ich halte das mit der Netzkompetenz der Richterin für eine Fehleinschätzung. Sie wusste vielleicht noch was ein Browser ist und wo man klicken muss, damit die nächste Seite kommt. > > Ich kann mich auch noch gut an die Zeit nach dem Somm-Urteil > erinnern, als ich mich damals mit ein paar befreundeten Juristen über > jenes Urteil gestritten habe. Diese Leute sind nun keinesfalls > innenpolitische Eisenfresser - eher schon das Gegenteil. Trotzdem > begrüßten sie das Urteil damals. Ich kann mich daran erinnern, dass der Medienrat klüger war 1997. Zu den Leuten die das Urteil gut fanden, siehe oben. Es erfüllte alle dort genannten Voraussetzungen: 1/ Primat des Rechts wiederhergestellt 2/ einfache Lösung _im_ System gefunden Ich bin in frühen Zeiten als Jurist geschnitten und bekämpft worden, weil manche um das Primat des Rechtsstaates fürchteten angesichts des enormen Potential des Web. Denn die Auflösung von Raum und Zeit und Grenzen trifft die Juristen ins Mark. Sie sind territorial gebunden und das ganze Regelungsgerüst zerfliesst und wird teilweise unbrauchbar. Die Folge ist, dass versucht wird mit dem grossen Hammer Fliegen totzuschlagen. Nur eine Hinwendung auf die wirklichen und neuen Aufgaben, eine Globalisierung justiziellen Handelns wäre ein Antwort. Das ist höllisch kompliziert. Da ist es einfacher, eine Sau durchs Dorf zu jagen und abwechselnd die Domains oder die Links für die Auflösung des bequemen Sessels verantwortlich zu machen. Die Verurteilung war für die Amtsrichterin also viel einfacher als ein Freispruch. Sie ging den Weg des geringsten Widerstandes, aus ihrer Sicht. Aus justizdynamischer Sicht war das fast zwingend. Das hat Thomas Stadler auch dazu bewogen alle Hoffnung auf Einsicht in der ersten Instanz zu dämpfen. > > Nach all dem scheint mir das Problem nicht so sehr beim Gericht zu > liegen. Vielmehr darin, daß hier eine prekäre Monokultur gedeiht. > Oh doch, denn es gibt zu wenig Richter, die entsprechend ausgebildet sind. Es werden kaum Spezialkammern gebildet und nicht genug in die Ausbildung von Amtsrichtern investiert. Dieser Mangel an Kenntnis hatte uns damals bewegt, FITUG zu gründen. Heute weiss ich, dass Ausbildung allein nichts bringt, denn nur die Teilnahme am interaktiven Handeln bringt die notwendigen Einsichten. Wer heute mit einem Problem im Zusammenhang mit Web oder P2P zu einem Amtsgericht kommt, der hat verloren. Deshalb sprach ich in meiner ersten email zum Prozess auch von einem strukturellen Problem Gruss Rigo
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