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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



On Fri, Oct 08, 2004 at 12:37:25PM +0200, Thomas Stadler wrote:
 
> Wer in seinen Postings hier uebrigens stomrfront.org oder rotten.com 
> schreibt, der macht - zumindest nach der Logik der StA Stuttgart - 
> diese Sites - und zwar mit allen Unterseiten - zugaenglich und sich 
> damit strafbar nach § 130 StGB.

Wie ist denn das mit klassischen Literaturverweisen?

Man könnte argumentieren, daß - wie in den Naturwissenschaften
heute zu beobachten - der (künstliche) Unterschied zwischen
einer Literaturangabe und einem Hyperlink bald verschwunden
sein wird.

Aber anscheinend gibt es bei Juristen noch keine
E-Journals, Preprint-Archive und damit verlinkte 
Literaturdatenbanken.

Gruß,
Martin

-- 
One night, when little Giana from Milano was fast asleep,
she had a strange dream.

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