On Fri, Oct 08, 2004 at 12:37:25PM +0200, Thomas Stadler wrote: > Wer in seinen Postings hier uebrigens stomrfront.org oder rotten.com > schreibt, der macht - zumindest nach der Logik der StA Stuttgart - > diese Sites - und zwar mit allen Unterseiten - zugaenglich und sich > damit strafbar nach § 130 StGB. Wie ist denn das mit klassischen Literaturverweisen? Man könnte argumentieren, daß - wie in den Naturwissenschaften heute zu beobachten - der (künstliche) Unterschied zwischen einer Literaturangabe und einem Hyperlink bald verschwunden sein wird. Aber anscheinend gibt es bei Juristen noch keine E-Journals, Preprint-Archive und damit verlinkte Literaturdatenbanken. Gruß, Martin -- One night, when little Giana from Milano was fast asleep, she had a strange dream.
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