Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am 8 Oct 2004, um 7:35 hat Hanno 'Rince' Wagner geschrieben:
>
> > Man muss es doch mal so sehen: Die Akte ist VOLL von mehreren hundert
> > Seiten Ausdrucken von Lauck und Stormfront, Cadaver.org,
> > rotten.com-Startseite, zwei Unterseiten; anderen Lauck-Seiten.
>
> Ja, aber selbst die Richterin wirkte sehr genervt und fragte ob man die
> alle durchgehen müsste. Insofern war auch ihr vollkommen klar dass die
> alle einfach weg können.
Nein, das war ihr nicht klar, denn sie hat wegen deren
Zugaenglichmachen verurteilt. Gerade die Seiten, die sie in die
muendliche Verhandlung eingefuehrt hat - und damit Grundlage der
Verurteilung sind - waren nirgends verlinkt. Es sei denn, man geht
davon aus, dass mit dem Link auf die Startseite von stormfront.org
zugleich alle 300 Unterseiten verlinkt worden sind.
Nicht ohne Grund habe ich in der muendlichen Verhandlung deshalb darauf
hingewiesen, dass ich es bereits aus tatsaechlichen Gruenden nicht
nachvollziehen kann, wie man mit drei Links (auf Startseiten) ein paar
hundert HTML-Seiten zugaenglich machen kann.
Wer in seinen Postings hier uebrigens stomrfront.org oder rotten.com
schreibt, der macht - zumindest nach der Logik der StA Stuttgart -
diese Sites - und zwar mit allen Unterseiten - zugaenglich und sich
damit strafbar nach § 130 StGB.
Das Problem ist naemlich, zumindest nach der juristischen Argumentation
der StA Stuutgart nicht nur der Link, sondern bereits die blosse
Nennung.
Auch auf den fehlenden Vorsatz kann sich dann auch keiner mehr berufen,
wie wir seit gestern wissen. Denn jeder hier weiss zumindest allgemein,
dass es auf stormfront.org irgrndwo strafbare Inhalte gibt und nimmt
deshalb billigend in Kauf, dass ein anderes Mitglied dieser
Mailingliste die Mail liest und stormfront.org ueber seinen Browser
aufruft.
Auch wenn das fuer die meisten wie Polemik klingen mag, es ist leider
keine.
Gruesse
Thomas Stadler
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
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