Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Oliver Gassner wrote:
> >
> >WWW ist Hypertext. Ich arbeite Medienspezifisch.
>
> Genau solche Statements kategorisiert das Gericht geohnheitsmäßig als
> 'fehlende einsicht' und haut das Strafmaß hoch. Ggf. wären die uneter
> 90 gegangen...
Die waere auch auf 50 gegangen, wenn man den Reumuetigen und
Einsichtigen gegeben haette. Das war aber nicht die Strategie. Alvar
hat auf sein Recht gepocht, was strafschaerfend dahingehend
beruecksichtigt wurde, dass er besonders uneinsichtig ist.
Diese Richterin war ohnehin jedweder Argumentation gegenueber
resistent. Entsprechend ist ja auch die Urteilsbegruendung
ausgefallen. "Also das mit den Links ist ein Zugaenglichmachen, das
mit der Berichterstattung ueber Vorgaenge des Zeitgeschehens sehe ich
nicht und das mit der Kunst ist auch eher duenne". Auch in einer
muendlichen Urteilsbegruendung erwarte ich irgendwann mal einen
Kausalsatz.
Dieses Urteil wird keinen Bestand haben.
Gruesse
Thomas Stadler
Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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