Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 24 Sep 2004, at 15:11, Lutz Donnerhacke wrote:
> > Im wirklichen Leben ist die Fahstuhlsteuerung ein Microcontroller
> > plus Software.
>
> Wenn ich also ein Programm schreibe, daß gleichartige Codefragmente
> enthält, jedoch aus einem anderen - nicht aufzugsrelevanten - Grund,
> so greift das Patent nicht.
>
> > Der kommerzielle Umgang mit der passenden Software kann Anlass fuer
> > eine mittelbare Patentverletzung geben.
>
> Häh? Ich kann also doch für Software, die nichts mehr mit Aufzügen zu
> tun hat, angekreidet werden, nur weil die Strukturen und Abläufe bei
> Problem des ruckelfreien Aufzugs denen meiner Lösung ähneln?
Nein. Im wirklichen Leben wirst Du wegen Patentverletzung Aerger
bekommen, wenn Du entweder
a) einen Fahrstuhl mit Steuerung und Software (im EEPROM) anbietest,
verhoekerst etc. pp., der den Merkmalen im Patentanspruch entspricht,
(unmittelbare Patentverletzung) oder
b) eine Software (z.B. auf CD-ROM oder in einem EEPROM) anbietest
oder verhoekerst, die technisch zur Steuerung eines bestimmten
Fahrstuhl(types) gemaess den Merkmalen im erteilten Patentanspruch
geeignet ist und die ueberdies erkennbar dafuer bestimmt ist
(mittelbare Patentverletzung).
In beiden Faellen sei vorausgesetzt, dass der Clou der Erfindung in
der Art der Steuerung liegt und somit an der Software ablesbar ist.
Im Fall b) geht es nicht darum, dass irgendeine Software abstrakte
Algorithmen verkoerpert, die irgendwie was mit dem zu tun haben, was
die Aufzugsteuerung macht. Sondern darum, dass es eine Software ist,
die konkret objektiv minsestens eine Aufzugsanlage vom Typ XY der
Firma Z steuern kann (z.B. die Sensorsignale von dieser Anlage
verarbeitet und die Aktuatoren ansteuert) _und_ subjektv dazu
bestimmt ist (auf dem EEPROM steht z.B. drauf "FUER XY / Z" oder in
der mitgelieferten Doku steht sowas oder es ist aus den
Gesamtumstaenden erkennbar, dass die Software nicht bloss objektiv
geeignet, sondern auch subjektiv dafuer bestimmt ist.
Eine fuer das MP3-Encoding objektiv geeignete Software waere z.B.
auch dann dafuer subjektiv bestimmt, wenn auf der CD steht
"NICHT FUER MP3-CODIERUNG VERWENDEN!!! ;-))"
aber aus dem Gesamtzusammenhang kristallklar hervorgeht, das dem
Benutzer damit genau signalisiert werden soll, dass das Programm eben
dafuer gedacht ist.
---AHH
--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx
For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx