Am Friday 24 September 2004 17:11 verlautbarte Lutz Donnerhacke : > > Der kommerzielle Umgang mit der passenden Software kann Anlass fuer > > eine mittelbare Patentverletzung geben. > > Häh? Ich kann also doch für Software, die nichts mehr mit Aufzügen zu > tun hat, angekreidet werden, nur weil die Strukturen und Abläufe bei > Problem des ruckelfreien Aufzugs denen meiner Lösung ähneln? Und wieder sind wir am Punkt ;) Das macht die Dinge doch so zufällig.. Aber Axel hat vielleicht einen Link der besser erklärt, was eine mittelbare Patentverletzung ist. Weil: Ganz verstanden habe ich das auch noch nicht.. Rigo
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