Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 22 Sep 2004, at 14:39, Peter Ross wrote:
> Rigo Wenning wrote:
> > Viele Länder (Frankreich,
> > Australien) haben ein rein deklaratives System, das keine Prüfung
> > kennt.
>
> Zufaelligerweise hat jemand auf einer australischen Mailingliste heute
> eine Antwort eines Patentamtsangestellten gepostet, das Verfahren in
> Neuseeland betreffend. (NZ != AUS, aber haeufig relativ nahe
> beieinander):
>
> The objection process for a patent is a formal process and is filed
> when a patent is published. Interested parties have Three months from
> publication of the complete Specification to oppose the granting of
> the application. The opposing party needs to file a formal objection
> form and the objection fee and post this to the Patent Office. The
> Notice of Opposition form is a form 15 which is available on our
> website under Information Library/Patents/forms and fees. The fee is
> $300.00 for overseas opponents and $337.50 (inc Gst)for New Zealand
> Opponents.
>
> D.h., wenn ich das recht verstehe, jeder hat drei Monate Zeit, gegen
> das Patent Einwaende zu erheben.
>
> Ob das praktikabel und wirksam ist? Ich weiss nicht. Eine Menge Leute
> haben auch noch etwas anderes zu tun, um sich durch eingegangene
> Patente durchzuwuseln. Allerdings koennte ich mir schon vorstellen,
> dass sich das durch Gemeinschaftsunternehmungen Interessierter etwas
> effektiver machen koennte.
Sowas nennt sich Einspruchsverfahren, und das gibt es seit langem
sowohl fuer Patente, die das EPA erteilt hat, als auch fuer DE-
Patente vom DPMA. In den USA gibt es derzeit (noch) nichts wirklich
vergleichbares; aber auch dort denkt man mancherorts ueber die
Einfuehrung eines Einspruchsverfahrens nach.
Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist (beim EPA sogar 9 Monate!) kann
man ein Patent gerichtlich fuer nichtig erklaeren lassen, aber das
ist in der Regel wesentlich teurer als das Einspruchsverfahren.
Das Einspruchsverfahren kann ein wirksames Korrektiv sein, um
insbesondere einen Stand der Technik zur Geltung zu bringen, den das
Amt praktisch gar nicht kennen kann (z.B. undokumentierte
oeffentliche Vortraege, Firmenprospekte etc.), aber es sollte nicht
als Freibrief fuer die Aemter aufgefasst werden, den eigenen
Pruefstoff nachlaessig anzuwenden.
---AHH
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