Wir streiten hier doch immer so toll. Aus der q/depesche habe ich folgende Passage: > Die Europäische Kommission spricht von der "Richtlinie über > die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen". > Die verwendeten Termini sind in diesem Fall mehr als > Wortklauberei, denn ein Patent auf Software ist etwas > grundlegend anderes als ein Patent auf computerimplementierte > Erfindungen, so die FAZ http://www.faz.net . Der Unterschied > besteht vor allem darin, dass eben nicht reine Quellcodes, > sondern nur Software geschützt werden kann, die etwa für > die Steuerung von Maschinen genutzt wird. Das interessiert mich jetzt doch, denn Axel sagte ja, man könne es nicht unterscheiden. Hartmut sagt, man wolle die Patente für Aufzüge gar nicht abschaffen.. Was steht hinter diesem Unterschied in der Wortwahl? Liegt der Teufel im Detail? Rigo
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