Re: Grenzen des Urheberrechts (Beispiel)
On Sun, 25 Jul 2004 11:51:24 +0100, Daniel Koerner
<daniel.koerner@xxxxxxxxxx> wrote:
>Hi Oliver,
>
>Sunday, July 25, 2004, 10:31:11 AM, you wrote:
>
>> > Ich finde diesen Einwand wirklich naiv, denn eine Copyright-Enteignung
>> > wird natürlich ohne meine Einwilligung nicht auftreten können.
>
>> Da können jetzt einige Autoren/Künstler sicher herzlich lachen.
>
>Entschuldigung, das war natürlich ziemlich plakativ und einfach
>ausgedrückt. Streitfragen bzgl. des sagen wir kompositorischen
>Ursprungs von Pop-Songs werden aber (so meine, vielleicht meinerseits
>naive Auffassung) nicht direkt durch Vermarktungsverträge in Frage
>gestellt.
Keine Ahnung, was Du redest.
Aber Verbreitungsrecht und Urheberrecht sind zweierlei.
Der Urheber darf bestimmen, wie und von wem verbreitet wird.
Dazu macht er Verträge.
Urheber berichten immer wieder, dass sich Verrbreiter nicht an die
Regeln halten und sie mangels Geldmasse und Auftragsüberschüssen wenig
dagegen tun können.
Von Musik red ich ja gar nicht.
OG
--
oliver gassner - radbrunnengasse 1/2 - D-71665 vaihingen an der enz
og@xxxxxxxxx - mobil 0179 297 234 2 - http://www.oliver-gassner.de/
literatur: http://www.carpe.com/
content service: http://oliver-gassner.de/service
--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx
For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx