Re: Internet-Filter der FHT Esslingen
On Wed, Jun 02, 2004 at 11:18:26PM +0200, Florian Weimer wrote:
> Das Beantragen einer Ausnahme ist das Äquivalent zur Fernleihe.
Nein, Fernleihen muss ich nicht beantragen. Ich diriger meinen
Browser nach http://www.subito-doc.de, zum OPAC meines
Bibliotheksverbunds oder trage notfalls auch noch den Bestellschein
in die UB, fertig. Ich muss aber (zunächst) gegenüber niemandem
begründen, warum ich dieses oder jenes bestelle.
Gut, wenn nun auffällt, dass ich Unsummen in Fernleihen
investiere und dabei wenig sinnvolles am Ende rauskommt, wird
mein Mittelverwalter vielleicht mal nachfragen. Dem traue ich
aber zu, dass er meine Arbeit besser beurteilen kann, als das
RZ, die Bibliothek oder die Unileitung. Außerdem führt das nicht
dazu, dass alle anderen Fernleihekunden auch einer generellen
Kontrolle unterzogen werden. Mag sein, dass dieser Einwand
"akademisch" erscheint, ich halte ihn dennoch für wichtig.
Nun die Kurve zurück: Für die Nutzung des WLANs und der öffentlichen
Datendosen hier an der Uni habe ich ein monatliches Freivolumen.
Es scheint da keine wirklich binäre Grenze zu geben (ab Volumen
N ist dicht), bei deutlicher Überschreitung des Volumens wird man
aber zum Gespräch gebeten (damit man auch erscheint, wohl erstmal
der Account abgedreht). Das setzt natürlich eine Überwachung
des Übertragungsvolumens vorraus. damit habe ich aber weniger
Probleme (solange es bei einer reinen Messung des Volumens
bleibt) als mit Filterung ganzer Dienste.
> Gerade weil es Fernleihe gibt, es die Ausstattung der Bibliothek
> hauptsächlich eine Bequemlichkeitssache.
Fernleihen sind eigentlich nicht unbequem. Gerade wenn es
um Zeitschriftenartikel geht, bekomme ich die nach Bestellung
per Web binnen Stunden auf den Schreibtisch, ich brauch
nichtmal in die Bibliothek latschen. Es soll gar Fälle geben,
in denen Leute Artikel lieber bei Subito bestellen, obwohl sie
in einer Bibliothek an der Uni verfügbar wären...
> * Till Kinstler:
>
> > Interessante Sache in diesem Zusammenhang: Rein als
> > "Netzpublikation" erscheinende Veröffentlichungen
> > bekommt man oftmals nicht als Fernleihe, "pay per
> > article" scheint aber gar nicht im Interesse der Verlage
> > zu sein (die verkaufen lieber Pauschallizenzen für ganze
> > Hochschulen oder Verbünde) und selbt wenn es angeboten
> > wird, wäre Fernleihe mitunter billiger...
>
> Die Deutsche Bibliothek arbeitet doch an diesem Problem, oder irre ich
> mich? Auch an einer Übertragung des Pflichtexemplarkonzepts auf die
> elektronische Publikation.
Es gibt eine "Rahmenvereinbarung zur freiwilligen Ablieferung
von Netzpublikationen zum Zwecke der Verzeichnung und Archivierung"
zwischen der Deutschen Bibliothek und dem Börsenverein des Deutschen
Buchhandels, die wohl von einigen Wissenschaftsverlagen genutzt
wird, über die Ablieferung elektronischer Publikationen. Die
Bedingungen zur Nutzung dieser "freiwilligen Pflichtexemplare" sind
noch nicht recht in der Gegenwart angekommen: Berechtigte Benutzer
dürfen den Kram in den Örtlichkeiten der Deutschen Bibliothek betrachten
und gegen Gebühr an zentraler Stelle Ausdrucke zu privaten Zwecken
bekommen. Fernleihe ist komfortabler...
Alles, was in dem Bereich läuft, passiert auf Grundlage individueller
Vereinbarungen mit den Rechteinhabern. Eine gesetzliche Grundlage
scheint es nicht zu geben und scheint auch derzeit nicht in Sicht...
Andererseits auch ein Beispiel, dass Digitalisierung derzeit
praktisch zwangsläufig auf individualisierte Nutzungslizenzen
hinausläuft. Es kann doch nicht sein, dass Bibliotheken ihre
Existenzberechtigung nur haben/hatten, weil ihre Nutzung relativ
"unbequem" ist/war und sie deswegen das Geschäft der Rechteinhaber
nicht allzusehr "unterwandert" haben...
Gruß,
Till
--
Till Kinstler till@xxxxxxxxxxxxxxx
http://www.phil.uni-sb.de/~till/ till@xxxxxxxxxxxxxx
mobile: +49 179 54 41 451
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