Re: [FYI] 1 BvR 2378/98
Am 5 Mar 2004, um 13:30 hat Moritz Muehlenhoff geschrieben:
> Gert Doering wrote:
> > Kann ich das auf Deutsch nochmal haben? Was ist "Wohnraum" in
> > Abgrenzung zu "Kernbereich privater Lebensgestaltung"?
>
> IANAL, aber wenn ich die uebrige Berichterstattung richtig verstanden
> habe ist mit letzterem u.a. das Schlafzimmer gemeint.
Das Schlafzimmer waere dann kein Wohnraum?
Nein. Es ist doch klar, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung
nicht zwingend in den eigenen vier Waenden zur Entfaltung kommen muss.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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