[FYI] BVerfG: Großer Lauschangriff weitgehend verfassungswidrig
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03.03.04
BVerfG: Großer Lauschangriff weitgehend verfassungswidrig
Das BVerfG hat in seiner heute verkündeten Entscheidung zum großen
Lauschangriff die bisherigen Regelungen in der StPO in weiten Teilen
für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Änderung bis
zum 30.06.2005 aufgefordert. Die Änderungen in Art. 13 Abs.3 - 6 GG
wurden dagegen nicht beanstandet.
Zukünftig dürfe nur noch bei Straftaten gelauscht werden, für die
eine Höchststrafe von mehr als fünf Jahren drohe. Zudem ist der
Lauschangriff sofort abzubrechen, wenn in der Wohnung Gespräche mit
engen Angehörigen geführt werden und es keine Anhaltspunkte dafür
gibt, dass die Angehörigen Tatbeteiligte sind. Auch Gespräche mit
Ärzten, Pfarrern oder Strafverteidigern dürfen bei fehlendem
Tatverdacht der Beteiligen nicht mehr abgehört werden. Begründung:
der Menschenwürdegehalt des Schutzes der Privatwohnung würde durch
die bisherigen Regelungen berührt. Nicht betroffen sind allerdings
die Regelungen zur akustischen Wohnraumüberwachung, die das BVerfG
mit 6:2 Stimmen für verfassungsgemäß hielt. Mehr im Spiegel, eine
detaillierte Darstellung folgt.
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