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[FYI] BVerfG: Großer Lauschangriff weitgehend verfassungswidrig



<http://blawg.saschakremer.de/weblog/001312.html>

03.03.04
BVerfG: Großer Lauschangriff weitgehend verfassungswidrig

Das BVerfG hat in seiner heute verkündeten Entscheidung zum großen 
Lauschangriff die bisherigen Regelungen in der StPO in weiten Teilen 
für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Änderung bis 
zum 30.06.2005 aufgefordert. Die Änderungen in Art. 13 Abs.3 - 6 GG 
wurden dagegen nicht beanstandet.

Zukünftig dürfe nur noch bei Straftaten gelauscht werden, für die 
eine Höchststrafe von mehr als fünf Jahren drohe. Zudem ist der 
Lauschangriff sofort abzubrechen, wenn in der Wohnung Gespräche mit 
engen Angehörigen geführt werden und es keine Anhaltspunkte dafür 
gibt, dass die Angehörigen Tatbeteiligte sind. Auch Gespräche mit 
Ärzten, Pfarrern oder Strafverteidigern dürfen bei fehlendem 
Tatverdacht der Beteiligen nicht mehr abgehört werden. Begründung: 
der Menschenwürdegehalt des Schutzes der Privatwohnung würde durch 
die bisherigen Regelungen berührt. Nicht betroffen sind allerdings 
die Regelungen zur akustischen Wohnraumüberwachung, die das BVerfG 
mit 6:2 Stimmen für verfassungsgemäß hielt. Mehr im Spiegel, eine 
detaillierte Darstellung folgt.



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