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heise online: Gravenreuth-Kanzlei mahnt P2P-Portal emule.de ab



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der Authentizität des Absenders haben, ignorieren Sie diese E-Mail
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PS: http://free.pages.at/scrooge/freemule/ ,)

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Gravenreuth-Kanzlei mahnt P2P-Portal emule.de ab

Ein Raunen ging Mitte des vergangenen Jahres durch die einschlägigen
Webforen als bekannt wurde, dass die Kanzlei des Anwalts Günter
Freiherr von Gravenreuth[1] die Begriffe "eMule" und "edonkey" für
Mandanten als Marke registriert hatte. Im Fall von "eMule" erfolgte der
Eintrag ins Markenregister für die "Firstway Medien GmbH[2]", "edonkey"
hat die Kanzlei für einen Frank Dümpelmann registriert. Damals wurde
wild spekuliert, was die Mandanten von Gravenreuths Kanzlei wohl mit
den nunmehr geschützten Begriffen anfangen wollten. eDonkey2000 ist das
wohl meistgenutzte P2P-Netzwerk zum Download von Filmen. Der Client
eMule ist ein sehr beliebtes Tool, das als Open-Source-Projekt auf dem
eDonkey-Protokoll aufsetzt.

Seit der vergangenen Woche nun sieht die P2P-Gemeinde klarer: Am 2.
Februar flatterte Marcus Falck, dem Betreiber des Portals emule.de[3],
eine Abmahnung ins Haus. Für die Firstway Medien GmbH forderte
Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, Partner von Gravenreuth, den Webmaster
auf, die Domain emule.de im Geschäftsverkehr nicht mehr zu nutzen, sie
also abzuschalten. In dem Schreiben wies er darauf hin, dass die "sich
hier gegenüberstehenden Kennzeichen verwechslungsfähig" seien. Es
bestehe eine "Branchennähe bzw. eine Warenidentität". Die Abgabe der
entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung forderte er bis
zum 2. Februar, also dem Tag der Zustellung.

Falck konnte kaum glauben, was er da sah. Immerhin ist er seit
September 2002 Inhaber der Domain emule.de. Die Wortmarke von Firstway
wurde erst am 23. April 2003 angemeldet, also deutlich später.
Offensichtlich hat Syndikus oberflächlich recherchiert: Ihm ist wohl
entgangen, dass der Eintrag vom 14. Juli 2003 in der Whois-Datenbank
des DeNIC nur ein Änderungseintrag war, weil emule.de den Provider
gewechselt hatte. Das bekannte eMule-Projekt selbst ist nochmals älter:
Gegenüber heise online erklärte Erfinder Hendrik Breitkreuz, dass sein
entsprechendes Open-Source-Projekt bereits seit dem 13. Mai 2002 bei
Sourceforge eingetragen[4] ist.

Nun könnte die Abmahnung für Syndikus und seine Mandantin unangenehme
Folgen haben. Markenrechtsexperte Jochen Krieger[5] erklärte im
Gespräch mit heise online, dass Falck nun gute Aussichten habe, eine
eventuelle Gegenklage, also eine so genannte negative
Feststellungsklage, zu gewinnen: "Die entscheidende Erstbenutzung
erfolgte fraglos nicht durch den Markeninhaber", erklärte er. Seiner
Meinung nach sei in diesem Fall gleichgültig, ob der Domain-Name
"emule" juristisch als Werktitel oder als Geschäftskennzeichen zu
werten ist.

Bisher hat Falck noch nicht entschieden, wie er weiter vorgehen will.
Die Unterlassungserklärung habe er nicht abgegeben. Mittlerweile hat er
sich mit den eMule-Entwicklern zusammengetan und die Seite
freemule.net[6] ins Netz gestellt. Dort ruft er zu Spenden für die
Rechtsverteidigung und eine beabsichtigte Löschungsklage der Marke
"emule" auf. Auch bei einem solchen Vorhaben bestehen nach Ansicht von
Rechtsanwalt Krieger gute Aussichten auf Erfolg: "Sowohl das
Geschäftskennzeichen als auch der Werktitel entstehen mit der
Benutzungsaufnahme und sind damit ältere Rechte im Sinne des
Paragraphen 51[7] Markengesetz."

In der Vergangenheit rief die Nähe des Rechtsanwalts Syndikus aus der
Kanzlei Gravenreuth zu dubiosen Dialer-Anbietern schon mehrfach Argwohn
in den Medien hervor. So ist er beispielsweise administrativer
Ansprechpartner der Site eselfilme.de. Dort wiederum wird mit
Popup-Fenstern intensiv Werbung für die Site emule-client.com gemacht.
emule-client.com suggeriert dem Nutzer, eine "offizielle"
Download-Seite für das kostenlose Programm eMule zu sein. Tatsächlich
aber erhalten arglose Anwender hier einen manipulierten, gleichnamigen
Client, der sich nur auf den ersten Blick wie das originale P2P-Tool
verhält. Nach einigen Tagen fordert die Software ihren Nutzer auf, bei
einer 0190-Nummer anzurufen, die mit 19,95 Euro abgerechnet wird. Dort
solle man einen Freischalt-Key erfragen. Wenn der nicht eingegeben
wird, lädt das Tool ab diesem Zeitpunkt Dateien nur noch mit bis zu 5
KByte/s aus dem eDonkey-Netz herunter.

Die Entwickler, die das eMule-Projekt tatsächlich programmieren und
vorantreiben, ärgern sich über solche Trittbrettfahrer-Methoden. Bei
ihnen trudeln permanent Anfragen von Anwendern des manipulierten
Clients ein. Sie beklagen sich, dass sie plötzlich nach Lizenzcodes
gefragt werden und 0190-Nummern anrufen sollen. "Der Hammer ist, dass
wir da noch Support leisten müssen", beklagt sich Entwickler
Breitkreuz. Mittlerweile hat das eMule-Projekt eine Site[8]
eingerichtet, auf der die Funktionsweise der gefälschten Clients
erläutert wird. Dort findet man auch eine Anleitung zur kompletten
Deinstallation.

Verantwortlich für diese Abzocke ist die Firma 3PO Web-Invest Ltd.,
angeblich ansässig auf den British Virgin Islands. 3PO wiederum ist
jene Firma, für die Anwalt Syndikus gerne seinen Namen als admin-c bei
Domain-Registrierungen hergibt, so beispielsweise im Falle von
eselfilme.de. Die Marke "edonkey" hat die Gravenreuth-Kanzlei, wie
bereits erwähnt, für einen "Frank Dümpelmann" angemeldet. Dümpelmann
war bis vor kurzem Geschäftsführer der Consiliere New Media GmbH[9],
die sich in der Vergangenheit mit dubiosen Dialern Bekanntheit
verschafft hatte und in juristischen Fragen von Syndikus vertreten
wurde. Mittlerweile hat es Syndikus sowohl bei Consiliere als auch beim
ebenfalls in Wetter ansässigen 0190-Anbieters Global Netcom[10] zum
Geschäftsführer gebracht. Syndikus selbst war bislang für heise online
für eine Stellungnahme zu den Vorgängen nicht zu sprechen.
 (hob[11]/c't)

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/44545

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.gravenreuth.de/
  [2] http://www.firstway.de/
  [3] http://www.emule.de
  [4] http://sourceforge.net/projects/emule/
  [5] http://transpatent.com/ra_krieger/
  [6] http://www.freemule.net
  [7] http://transpatent.com/gesetze/demgt3.html#51
  [8] http://www.emule-project.net/faq/de_badmod.htm
  [9] http://www.consiliere.de/
  [10] http://www.global-netcom.de/
  [11] mailto:hob@xxxxxxxxxxx

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