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Re: Law lords rule there is no right to privacy



On Wed, 14 Jan 2004 14:46:31 +0100 (CET)
Hartmut Pilch <phm@xxxxxx> sed

> > Das hat nur gar nichts mit der Frage zu tun, ob alle Daten
> > einer vorherigen Zweckbindungspflicht unterliegen sollen. Die
> > Law Lords sagen der Sache nach:  "Of course not, never."
> 
> Wo sagen sie das?
> Wo war von in dem Artikel von Daten die Rede?

Soweit ich den Artikel verstanden habe ging es darum,
dass eine Leibesvisitation, wie sie unter bestimmten Umständen
durchaus logisch nachvollziehbar ist und auch rechtlich
abgesichert ist, unter Umständen durchgeführt wurde, die den
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht entsprechen.

Hat zwar entfernt mit Privatsphäre zu tun (in diesem Fall imho,
da die Leibesvisitation nicht in einem gesonderten Raum
stattfand), aber mit Datenschutz soviel wie eine
Rektaluntersuchung wegen potentiellem Drogenschmuggels.

Manchmal habe ich das Gefühl, ein paar Menschen möchten gerne die
Menschen, die auf der Straße gehen, auf ihre entlegenen Pfade
locken.

Twister

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