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Re: Law lords rule there is no right to privacy



Thomas Riedel wrote:

> Wenn man anfangen will, ueber information privacy ernsthaft zu reden 
> (wozu zuerst die Abschaffung des Begriffs "Datenschutz" gehoert), muss 
> man nach Britannien schauen. Die machen keine Spielchen mit schlechter 
> Eingriffsdogmatik, wie mancher in Freising, sondern nutzen ihren common 
> sense.

Herr Riedel, Sie sind ein Lügner und Betrüger.

> (...)

Anstatt der Punkte steht im Artikel unter anderem:

| A decision on whether damages would be awarded for a similar incident
| today, without any element of battery - now that the Human Rights Act
| has come into force - would have to await another case, he said.

Großbritannien hat sich inzwischen in eine andere Richtung als die von
Ihnen intendierte bewegt -- es wurden Grundrechte, die auch das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung einschließen können, kodifiziert.
(Ganz klar ist dies nicht, da die Konvention, auf die das Gesetz
bezugnimmt, zeitlich der expliziten Formulierung der
Selbstbestimmungsrechte vorangeht und so nur ihren Kern enthält.)

Abgesehen davon ging es um einen _physischen_ Eingriff, das hat mit
"information" erst einmal gar nichts zu tun. Deswegen sollte man den
Artikel auch mit ein Quentchen Vorsicht genießen. Daß man, wenn man im
Gefängnis jemanden besucht, der im Gefängnis selbst mit Drogen handelte,
mit einer Leibesvisite rechnen muß, ist nun wahrlich nicht überraschend.
Überraschend ist allerdings, daß die Art der Untersuchung in solch
unangemessener Weise erfolgte.

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