[FYI] DNA-Analysen vs. Datenschutz. Politischer Diskurs auf der Suche nach dem Tiefpunkt.
Beide Pressemitteilung ausnahmsweise im Volltext, allein schon um
Manipulationsvorwuerfe zu vermeiden. Je nach Kuerzung waeren sie
wohl unvermeidlich gewesen:
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz: Befugnisse zur DNA-Analyse
nicht ausweiten.
Zu den erneuten Forderungen, den Einsatz von DNA-Analysen erheblich
auszuweiten und den genetischen Fingerabdruck unter denselben
Kriterien zuzulassen wie den herkömmlichen Fingerabdruck, erklärte der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, am 6. Januar
2004:
“Die DNA-Analyse ist ein tiefer Eingriff in das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung. Ein ”genetischer Fingerabdruck”
lässt sich nicht mit dem herkömmlichen Fingerabdruck auf eine Stufe
stellen. Zwar werden nach derzeitiger Rechtslage nur die nicht
codierenden Merkmale des Genoms untersucht. Aber bereits nach
gegenwärtigem Erkenntnisstand lassen sich daraus Zusatzinformationen,
etwa das ungefähre Alter, die Zugehörigkeit zu bestimmten ethnischen
Gruppen und gewisse Krankheitsanlagen erschließen. Durch diese viel
tiefer gehenden Erkenntnisse ist das Gefahrenpotenzial also schon nach
heutigem Stand der Technik wesentlich größer als beim herkömmlichen
Fingerabdruck. Deshalb wäre die Anordnung einer DNA-Analyse bei
jeglichem Verdacht einer Straftat mit dem verfassungsrechtlichen Gebot
der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar.”
Der Gesetzgeber hat insbesondere aus Gründen des
Persönlichkeitsschutzes rechtliche Schranken für die Anordnung der
Entnahme und Untersuchung von Körperzellen zur Erstellung und
Speicherung eines genetischen Fingerabdrucks aufgestellt. Diese
Untersuchungsmethode ist nur zulässig im Falle einer Straftat von
erheblicher Bedeutung, etwa Mord oder Vergewaltigung oder künftig auch
jeder Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Außerdem bedarf es
einer richterlichen Anordnung auf der Grundlage einer auf den
Einzelfall bezogenen Gefahrenprognose.
Angesichts der Tatsache, dass die bestehenden und gerade erst
erweiterten Befugnisse zur Durchführung und Speicherung von
DNA-Analysen bisher bei weitem nicht ausgeschöpft wurden, ruft der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz zu Zurückhaltung bei Forderungen
nach erweiterten gesetzlichen Befugnissen auf.
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vs.
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Äußerungen des Datenschutzbeauftragten nicht nachvollziehbar
Datenschutz steht gerade einer wirksamen Verbrechensbekämpfung nicht
entgegen
7. Januar 2004 - Zu den Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten
Peter Schaar anlässlich der bevorstehenden Debatte des
CDU/CSU-Antrages zu einer Ausweitung der DNA-Analyse im Deutschen
Bundestag erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Warnung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar vor einem
verstärkten Einsatz von DNA-Analysen bei Ermittlungen der Polizei und
die Behauptung der 'genetische Fingerabdruck' sei ein tiefer Eingriff
in das Recht auf informationelle Selbstbestimmungen, bestätigen die
Vorbehalte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die Wahl des
Kandidaten von Rot-Grün allzu schnell.
Sie sind nicht nachvollziehbar und stehen im Gegensatz zu der
Auffassung namhafter Verfassungsrechtler und konterkarieren die
positiven polizeilichen Erfahrungen mit der DNA-Analyse im In- und
Ausland.
Unbestritten stellt die DNA-Analyse ein verlässliches, effektives und
unverzichtbares Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten,
vor allem aber auch zur Entlastung zu Unrecht Beschuldigter dar.
Hiergegen den Datenschutz ins Feld zu führen zeugt entweder von
fachlicher Ignoranz oder aber von einer unverantwortlichen
ideologischen Betrachtung der gesellschaftlichen Probleme.
Datenschutz steht gerade einer wirksamen Verbrechensbekämpfung nicht
entgegen.
Ziel des in der nächsten Woche zu debattierenden Antrags 'Verbrechen
wirksam bekämpfen - genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen' ist
es, die hierfür rechtsstaatlich gebotenen gesetzlichen Voraussetzungen
zu schaffen.
Die Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten widersprechen aber
auch den Ausführungen anlässlich seiner Vorstellung in der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Herbst letzten Jahres. Hier hatte er
sich aufgeschlossen und positiv im Hinblick auf eine Ausweitung der
DNA-Analyse-Möglichkeiten geäußert.
Leider hat sich nun schon nach kürzester Amtszeit des neuen
Datenschutzbeauftragten die Ablehnung des Kandidaten als richtig
erwiesen. Zu Recht hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion darauf
hingewiesen, dass er im Hinblick auf Eignung und Befähigung den
Ansprüchen für dieses wichtige Amt nicht genügt.
Peter Schaar hat nun erstmals bewiesen, dass es ihm allein um die
Durchsetzung ideologischer Ziele fern ab jeder Realität und nicht um
einen zeitgemäßen Datenschutz bei der Verfolgung rechtsstaatlicher
Ziele geht.
Autor(en): Hartmut Koschyk
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@xxxxxxxxx
Politik mit Durchklick
http://www.cducsu.de
Diese Pressemitteilung finden Sie online unter
http://www.pressrelations.de/i.cfm?r=143556
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MfG
Olaf
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