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Re: [FYI] SZ: Ein Staat mit tausend Augen



Am 4 Jan 2004, um 0:21 hat Thomas Riedel geschrieben:

> Thomas Stadler wrote:
> 
> >
> >Zumindest ein paar Fragen sollten gestellt werden:
> >
> >1. Ist die Behauptung vom praeventiven Effekt der Ueberwachung oeffentlicher
> >Strassen und Plaetze sachlich korrekt? Fuehrt eine solche Ueberwachung
> >tatsaechlich zu einem spuerbaren Rueckgang von Straftaten? Solange mir
> >niemand einen fundierten empirischen Nachweis fuer diese These bietet, werde
> >ich mir die Freiheit nehmen, sie in Zweifel zu ziehen.
> >  
> >
> 
> fundierter empirischer Nachweis = die Existenz von Taschendieben. Genauer:
> wenn es so einfach waere - "Entschuldigung, Sie haben nichts dagegen, dass ich
> mir ihre Brieftasche nehme? Vielen Dank!" - dann muesste der Griff in die
> Tasche nicht mit Geschick verdeckt werden. Und wenn CCTVs den
> Gewaltverbrechern egal waeren, wuerden sie nicht in Gegenden ausweichen, die
> bereits als slums etc. abgeschrieben worden sind und wo "gut Munkeln" ist.

Das erinnert mich von der Qualitaet her an die Behauptung, die Todesstrafe 
sei geeignet, eine abschreckende Wirkung auf Gewaltverbrecher auszueben.

Nein, ich meinte schon einen Nachweis, der sich auf anerkannte 
wissenschaftliche Grundsaetze stuetzt.

> (Und wenn duerftige Ideen in einer ernsthaften Diskussion akzeptabel waeren,
> muesste man sie nicht mit dem Etikett "Buergerrechte" bemaenteln.) Opfern von
> Verbrechen geschieht auch Unrecht, nicht nur dem lichtscheuen Gesindel, das
> sie begeht. 

Nach meiner Einschaetzung ist auch die Ueberwachung aller Buerger Unrecht 
(vulgo: ein Grundrechtseingriff). Wenn es dann noch so ist, dass diese 
Ueberwachung ueberhaupt nicht geignet ist, die Kriminalitaetsrate zu senken, 
dann kann sie auch unter keinen Aspekt legitim sein.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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