[FYI] [heise] Schwere Bedenken gegen Ausschnüffelung der Nutzer bei Copyright-Verstößen
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---[schnipp]---
Schwere Bedenken gegen Ausschnüffelung der Nutzer bei
Copyright-Verstößen
[12.12.2003 12:48 ]
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Der von der Medienindustrie vehement geforderte Auskunftsanspruch von
Rechteinhabern gegen Provider[1] könnte den E-Commerce gravierend
behindern, würde tief in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen und
das Zivilrecht überstrapazieren. Dies sind die Kernpunkte einer
Stellungnahme[2], die das Institut für Rechtsfragen der Freien und
Open Source Software (ifrOSS[3]) an das Bundesjustizministerium[4]
geschickt hat. Das Ministerium arbeitet gerade unter Hochdruck am
Referentenentwurf für die zweite Reformstufe des Urheberrechts. Die
Hausherrin, Brigitte Zypries, hatte dabei jüngst im Einklang mit dem
"Forum der Rechteinhaber" die Frage aufgeworfen[5], ob Provider
künftig Vertretern der Musik- oder Filmindustrie Auskunft über die
Personen hinter einer IP- oder E-Mail-Adresse ohne Umweg über die
Strafverfolgungsbehörden geben sollten.
Dagegen sprechen laut den Rechtsexperten des ifrOSS eine Reihe von
Gründen. Zum einen würde ein solches Sonderrecht die
datenschutzrechtliche Position der Netzbürger komplett unterwandern
und der vom Teledienstedatenschutzgesetz[6] geforderten Möglichkeit
zur anonymen oder pseudonymen Nutzung von Online-Angeboten
zuwiderlaufen. Denn Sinn machen würden "angesichts der Menge der
anfallenden Daten innerhalb des elektronischen Verkehrs" nur
"automatisierte Verfahren" zur Identifizierung der Nutzer, erläutert
Carsten Schulz vom ifrOSS. Damit werde es den Rechteinhaber möglich,
diese begehrten Informationen "zu sammeln, zu bündeln und nach
bestimmten Kriterien auszuwerten." Sie könnten Verhaltensprofile
einzelner und Bezugsprofile zwischen verschiedenen Teilnehmern am
Datenverkehr erstellen. Eine konkrete Rechtsverletzung würde so Tür
und Tor öffnen für eine allgemeine Beschnüffelung der Nutzer. Im
Zweifelsfall, warnt Schulz, könnte "der gesamte Bereich der
Individualkommunikation umfassend überwachbar" und "selbst der Bestand
an technisch geschützten Daten auf einzelnen Rechnern bei jeder
Einwahl in elektronische Datennetze überprüft werden".
Dies sei besonders bedenklich, da die Erhebung der
Identifikationsdaten zur Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nicht
in allen Fällen fehlerfrei erfolge. IP- und E-Mail-Adressen lassen
sich im Netz leicht fälschen. In den USA sind bei entsprechenden
Verfahren daher bereits erhebliche Zweifel[7] aufgetreten, ob
Angeklagte beispielsweise Tauschbörsen zu den von den Rechteverwertern
angegebenen Zeitpunkten überhaupt nutzten. Angesichts zunehmender
Sorgen der Netzbürger über Vertrauen, Privatsphäre und Sicherheit beim
Gebrauch des Internet könnten die Auskunftsansprüche zusammen mit dem
skizzierten Spionagepotenzial so auch "das Vertrauen des Nutzers in
den elektronischen Geschäftsverkehr insgesamt und nachhaltig
schwächen", fürchtet das ifrOSS.
Auf die Zugangsanbieter käme zudem eine Kostenlawine zu, beten die
Juristen weitere Schwachpunkte der diskutierten Regelung vor. Gehe man
davon aus, dass die Provider die gewünschten Personendaten "auch im
Interesse ihrer Nutzer und unter Berücksichtigung
datenschutzrechtlicher Belange" erst nach einer ausreichenden Prüfung
der vorgelegten Beweise herausgeben würden, "bedarf dies umfangreicher
personeller Ressourcen und der Zurverfügungstellung einer geeigneten
Infrastruktur."
Weitere Punkte, die gegen die gesonderten Auskunftsrechte sprechen:
Das deutsche Zivilrecht kennt derart weitgehende Regelungen bisher
nicht, merken die Rechtsexperten an. Es bestünden daher
verfassungsrechtliche Bedenken, dass der für das Privatrecht gefundene
Interessenausgleich "langfristig ausgehöhlt wird". Bisher würden
private Unternehmen gerade nicht zum "Ermittler in fremder Sache"
degradiert, um auch die "Entfaltung einer freien Gesellschaft" zu
fördern. Zudem stünden den Rechtsinhabern bereits mit dem im "ersten
Korb" der Urheberrechtsnovelle[8] umgesetzten rechtlichen Schutz für
Kopierschutzsysteme "wirksame Mittel zur Verfügung", um den so
genannten Raubkopierern im nichtgewerblichen Bereich
entgegenzusteuern. (Stefan Krempl) / (jk[9]/c't)
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[6] http://www.online-recht.de/vorges.html?TDDSG
[7] http://www.eff.org/IP/P2P/20030924_eff_pr.php
[8] http://www.heise.de/newsticker/data/ad-12.09.03-000/
[9] mailto:jk@xxxxxxxxxxx
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Tschuess, Tim.
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Place your clothes and weapons where you can find them in the dark.
(Heinlein: The notebooks of Lazarus Long)
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