Re: Nachzensur = Vorzensur
* Thomas Stadler wrote:
> Am 19 Nov 2003, um 10:42 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
>> Das ist dann Absenderfilterung. Und wenn man das macht, ohne die
>> Strafbarkeit des Absendevorganges juristisch sauber zu prüfen, so
>> tätigt man Vorzensur. Ganz einfach.
>
> Einfach ist das leider ganz und gar nicht. Was Du beschreibst ist nach
> derzeitiger Rechtsprechung des BVerfG keine (Vor-)Zensur.
Richtig. Ich hatte schon selbst festgestellt:
> Die juristische Pruefung der Strafbarkeit des Absendevorgangs spielt fuer die
> Frage der Zensur keine Rolle, weil das Zensurverbot selbst nicht der Schranke
> des § 5 Abs. 2 GG unterliegt.
... daß Strafbarkeit und Zensur orthogonal sind.
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