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Re: Nachzensur = Vorzensur



Am 19 Nov 2003, um 10:42 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:

> 
> Das ist dann Absenderfilterung. Und wenn man das macht, ohne die
> Strafbarkeit des Absendevorganges juristisch sauber zu prüfen, so tätigt man
> Vorzensur. Ganz einfach.

Einfach ist das leider ganz und gar nicht. Was Du beschreibst ist nach 
derzeitiger Rechtsprechung des BVerfG keine (Vor-)Zensur. 

Die juristische Pruefung der Strafbarkeit des Absendevorgangs spielt fuer die 
Frage der Zensur keine Rolle, weil das Zensurverbot selbst nicht der Schranke 
des § 5 Abs. 2 GG unterliegt.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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