Re: Nachzensur = Vorzensur
Am 19 Nov 2003, um 10:42 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
>
> Das ist dann Absenderfilterung. Und wenn man das macht, ohne die
> Strafbarkeit des Absendevorganges juristisch sauber zu prüfen, so tätigt man
> Vorzensur. Ganz einfach.
Einfach ist das leider ganz und gar nicht. Was Du beschreibst ist nach
derzeitiger Rechtsprechung des BVerfG keine (Vor-)Zensur.
Die juristische Pruefung der Strafbarkeit des Absendevorgangs spielt fuer die
Frage der Zensur keine Rolle, weil das Zensurverbot selbst nicht der Schranke
des § 5 Abs. 2 GG unterliegt.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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