Nachzensur = Vorzensur
* Oliver Gassner wrote:
> On Wed, 19 Nov 2003 08:56:35 +0000 (UTC), Lutz Donnerhacke
>>* Oliver Gassner wrote:
>>> Deshalb muss Inhaltskontrolle im Netz beim _Absender_ ansetzen und
>>> nicht beim Provider oder sonstwo.
>>
>>Nein. Der Empfänger muß selbst filtern, wenn er will. Absenderfilterung
>>nennt man zurecht 'Vorzensur'.
>
> Vorzensur verhindert das Absenden.
Richtig.
> Wenn jemand etwas Illegales abgesendet hat ist es sinnlos/falsch, die
> (otentiellen) Wmpfänger zu kriminalisieren oder in ihren Freiheitsrechten
> einzuschränken. DANN muss man den 'Sender abstellen'. das ist Nachzensur.
Nur ist im Internet das 'Sender abstellen' gleichbedeutend mit dem
Einsammeln der bisherigen Sendung (von Empfängern gemachte Kopien
ausgenommen). Damit ist 'Nachzensur' im Internet gleichbedeutend mit
'Vorzensur'.
Was Büssow versucht ist etwas ganz anderes: Er möchte auf dem Transportweg
sperren.
Im Internet funktioniert Sperrung nur beim Empfänger, wenn die Sperrung
nicht totalitär wirken soll.
> Bzw. Unterwerfung von Kommunikaten unter das StGB. Wenn der Sender im
> Ausland sitzt muss man das bilateral oder multilateral lösen.
Strafbarkeit hat mit Zensur nichts zu tun.
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