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Re: Neues von der Bezirksregierung und der Staatsanwaltschaft



On Sun, Oct 19, 2003 at 02:25:01AM +0200, Heiko Recktenwald wrote:
> > Das grundlose Unterstellen von Straftaten ist selber eine Straftat.
> > §164 StGB.
> Das ist hier doch fernliegend. Die ermitteln. Haben halt eine seltsame
> Phantasie.

Bei Herrn Büssow bin ich mir sicher, dass er genau weiss, dass Alvar
keinesfalls Volksverhetzung betreiben will und auch nicht betreibt.

Bei Herrn Büssow gehe ich im Gegenteil davon aus, dass er ausschließlich
durch derartige falsche Vorwürfe glaubt, Alvar mundtot machen zu können,
um damit einen politischen Gegner aus dem Feld zu räumen.

Herr Büssow macht mir auch nicht den Eindruck, dass er überhaupt eine
demokratische Grundhaltung einnimmt. Seine Aussagen wie die, dass wenn
rechtsstaatliche Mittel nicht greifen, dass eine Behörde dann eben
andere Mittel ergreifen müsse, deuten im Gegenteil darauf hin, dass er
mindestens bereit zu sein scheint, organisiertes Unrecht in den Ver-
waltung billigend in Kauf zu nehmen. Seine Vorgehensweise und diese
Aussagen legen nahe, dass er selber sich auch des Unrechts bewusst ist,
das er mit seinen Handlungen herbeizuführen sucht. Er behauptet nur,
er mache dies in guter Absicht (Bekämpfung des Rechtsradikalismus),
der Zweck heiligt die Mittel. Zieht man in Erwägung, dass Büssow diese
Position ursprünglich gar nicht einnahm, sondern grundsätzlich alles
missliebige zensieren wollte nach Gusto, und bringt man damit die
Aussage von Riesenbeck in Verbindung, man solle nicht glauben, sie
[Büssow und Riesenbeck] machen das ohne Rückendeckung, drängt sich
ein Verdacht auf, dass einem schlecht wird.

Mit solchen Aussagen stellt sich Büssow neben die freiheitliche Grund-
ordnung IMHO.

Und für genau den Zweck, den Missbrauch des Strafrechts durch wissent-
liche Falschbehauptung zu verhindern, wurde §164 StGB AFAIK geschaffen.

IANAL, aber soweit sollte es auch Nicht-Juristen klar sein,
VB.
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