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[FYI] Telekom beklagt massive Entwertung des Fernmeldegeheimnisses



http://www.heise.de/newsticker/data/anw-17.10.03-002/

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Telekom beklagt massive Entwertung des Fernmeldegeheimnisses
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Die Deutsche Telekom fühlt sich bei der Telekommunikationsüberwachung 
von den Strafverfolgungsbehörden übermäßig in Anspruch genommen. Der 
Konzern beklagt vor allem, dass der Hunger der Ermittler nach den 
heiß begehrten Verbindungsdaten stark zugenommen und 
verfassungswidrige Auswüchse erreicht habe. Die Verhältnismäßigkeit 
und die Grundrechtsverträglichkeit der geforderten Eingriffe sei 
nicht mehr gewahrt. "Allein die Anordnung massenhafter 
Zielwahlsuchläufe bei Straftaten von allenfalls mittlerer Schwere hat 
ganz große Ausmaße angenommen", ärgert sich Bernd Köbele, Leiter der 
Abteilung "Staatliche Sicherheitssonderauflagen" des Konzerns. Um 
etwa nur die häufig verlangten Kontakte zu ausländischen Handy-
Nutzern herausgeben zu können, "müssen wir unsere 50 Millionen Kunden 
alle drei Monate komplett durchrastern", so Köbele. Dazu kämen 
täglich Tausende Abfragen von Verbindungsdaten allgemeinerer Natur. 
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Seine kritischen Äußerungen machte Köbele gestern auf der 
Fachkonferenz Sicherheitsinteresse contra Privatsphäre, die sein 
Unternehmen gemeinsam mit der TelefonSeelsorge in Berlin ausgerichtet 
hat. Der Kontaktmann der Telekom zu den Polizeibehörden und 
Geheimdiensten beschwerte sich darüber, dass die Strafverfolger sein 
Unternehmen nach wie vor wie eine Behörde angehen und an diese irrige 
Annahme falsche Erwartungen knüpfen würden. Vielen Ermittlern sei 
auch Jahre nach der Privatisierung des Marktes nicht klar, dass die 
Aktiengesellschaft "zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses unter 
Strafandrohung verpflichtet sei".  

Spannungen seien daher unvermeidbar, meinte Köbele: "Die 
Polizeibehörden gehen uns rüde an." Fast täglich erhalte der Konzern 
Drohungen wegen Strafvereitelung trotz entgegenstehender Rechtslage; 
besonders häufig dann, wenn das Unternehmen die Geräte zur 
Aufzeichnung von Kommunikationsinhalten wegen fehlender 
Originalvorlagen richterlicher Überwachungsanordnungen abschalte. 
Staatsanwälte würden der Telekom zudem "Formblatt-Anordnungen" und 
Richterbeschlüsse ohne individuelle Begründungen der massiven 
Grundrechtseingriffe ins Haus schicken. Beschwerden würden von 
einzelnen Landgerichten gern als unzulässig zurückgewiesen -- "ohne 
Prüfung der Sachargumente", wie Köbele ausführte.  

Neben den kostspieligen Telefonüberwachungsanordnungen reibt sich die 
Telecom-Branche vor allem an dem Ende 2001 in die Strafprozessordnung 
(StPO) eingeführten Paragraph 100 g, der die Herausgabe von 
Verbindungsdaten regelt. Obwohl das Gesetz die Rechtmäßigkeit des 
Eingriffs gemäß der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts nur 
bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und einem konkreten 
Tatverdacht erlaubt, verstehen ihn die Strafverfolger laut Köbele als 
"allgemeinen Anspruch" auf die Herausgabe von Kennungen sowie die 
Zeiten und die Partner von Telefonverbindungen. Oft würden 
entsprechende Anordnungen auf der "bloßen Vermutung von 
Polizeibeamten" beruhen, was zu einer Art "Sippenhaft" führe: So sei 
etwa die Frau eines Verdächtigen gemäß der vorgebrachten 
"kriminalistischen Erfahrung" in der Regel sofort mitverdächtig.  

Die gegenwärtige Rechtslage reicht nach Einschätzung von Experten 
nicht aus, um dem verfassungswidrigen Treiben der Strafverfolger 
Einhalt zu gebieten. Allenfalls bei den Abhör-Anordnungen, nicht 
jedoch bei den Ersuchen nach Verbindungsdaten, könne eine Stärkung 
des richterlichen Vorbehalts noch Spielraum für juristische 
Begrenzungen bieten, erklärte Köbele. Generell sei aber der 
Gesetzgeber gefordert, um der "Entwertung des Grundrechts des 
Fernmeldegeheimnis" ein Ende zu bereiten. Neben der Überarbeitung des 
100g und seines Verwandten 100h StPO böte dazu auch die anstehende 
Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine gute Chance. Doch der 
Wille der Bundesregierung weist dabei bislang genau in die entgegen 
gesetzte Richtung, sodass die parlamentarische Debatte über das 
umstrittene Rahmenwerk heiß werden dürfte. (Stefan Krempl) /  

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