[FYI] Telekom beklagt massive Entwertung des Fernmeldegeheimnisses
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-17.10.03-002/
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Telekom beklagt massive Entwertung des Fernmeldegeheimnisses
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Die Deutsche Telekom fühlt sich bei der Telekommunikationsüberwachung
von den Strafverfolgungsbehörden übermäßig in Anspruch genommen. Der
Konzern beklagt vor allem, dass der Hunger der Ermittler nach den
heiß begehrten Verbindungsdaten stark zugenommen und
verfassungswidrige Auswüchse erreicht habe. Die Verhältnismäßigkeit
und die Grundrechtsverträglichkeit der geforderten Eingriffe sei
nicht mehr gewahrt. "Allein die Anordnung massenhafter
Zielwahlsuchläufe bei Straftaten von allenfalls mittlerer Schwere hat
ganz große Ausmaße angenommen", ärgert sich Bernd Köbele, Leiter der
Abteilung "Staatliche Sicherheitssonderauflagen" des Konzerns. Um
etwa nur die häufig verlangten Kontakte zu ausländischen Handy-
Nutzern herausgeben zu können, "müssen wir unsere 50 Millionen Kunden
alle drei Monate komplett durchrastern", so Köbele. Dazu kämen
täglich Tausende Abfragen von Verbindungsdaten allgemeinerer Natur.
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Seine kritischen Äußerungen machte Köbele gestern auf der
Fachkonferenz Sicherheitsinteresse contra Privatsphäre, die sein
Unternehmen gemeinsam mit der TelefonSeelsorge in Berlin ausgerichtet
hat. Der Kontaktmann der Telekom zu den Polizeibehörden und
Geheimdiensten beschwerte sich darüber, dass die Strafverfolger sein
Unternehmen nach wie vor wie eine Behörde angehen und an diese irrige
Annahme falsche Erwartungen knüpfen würden. Vielen Ermittlern sei
auch Jahre nach der Privatisierung des Marktes nicht klar, dass die
Aktiengesellschaft "zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses unter
Strafandrohung verpflichtet sei".
Spannungen seien daher unvermeidbar, meinte Köbele: "Die
Polizeibehörden gehen uns rüde an." Fast täglich erhalte der Konzern
Drohungen wegen Strafvereitelung trotz entgegenstehender Rechtslage;
besonders häufig dann, wenn das Unternehmen die Geräte zur
Aufzeichnung von Kommunikationsinhalten wegen fehlender
Originalvorlagen richterlicher Überwachungsanordnungen abschalte.
Staatsanwälte würden der Telekom zudem "Formblatt-Anordnungen" und
Richterbeschlüsse ohne individuelle Begründungen der massiven
Grundrechtseingriffe ins Haus schicken. Beschwerden würden von
einzelnen Landgerichten gern als unzulässig zurückgewiesen -- "ohne
Prüfung der Sachargumente", wie Köbele ausführte.
Neben den kostspieligen Telefonüberwachungsanordnungen reibt sich die
Telecom-Branche vor allem an dem Ende 2001 in die Strafprozessordnung
(StPO) eingeführten Paragraph 100 g, der die Herausgabe von
Verbindungsdaten regelt. Obwohl das Gesetz die Rechtmäßigkeit des
Eingriffs gemäß der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts nur
bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und einem konkreten
Tatverdacht erlaubt, verstehen ihn die Strafverfolger laut Köbele als
"allgemeinen Anspruch" auf die Herausgabe von Kennungen sowie die
Zeiten und die Partner von Telefonverbindungen. Oft würden
entsprechende Anordnungen auf der "bloßen Vermutung von
Polizeibeamten" beruhen, was zu einer Art "Sippenhaft" führe: So sei
etwa die Frau eines Verdächtigen gemäß der vorgebrachten
"kriminalistischen Erfahrung" in der Regel sofort mitverdächtig.
Die gegenwärtige Rechtslage reicht nach Einschätzung von Experten
nicht aus, um dem verfassungswidrigen Treiben der Strafverfolger
Einhalt zu gebieten. Allenfalls bei den Abhör-Anordnungen, nicht
jedoch bei den Ersuchen nach Verbindungsdaten, könne eine Stärkung
des richterlichen Vorbehalts noch Spielraum für juristische
Begrenzungen bieten, erklärte Köbele. Generell sei aber der
Gesetzgeber gefordert, um der "Entwertung des Grundrechts des
Fernmeldegeheimnis" ein Ende zu bereiten. Neben der Überarbeitung des
100g und seines Verwandten 100h StPO böte dazu auch die anstehende
Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine gute Chance. Doch der
Wille der Bundesregierung weist dabei bislang genau in die entgegen
gesetzte Richtung, sodass die parlamentarische Debatte über das
umstrittene Rahmenwerk heiß werden dürfte. (Stefan Krempl) /
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