Re: Spam und debate
Hallo,
-- Henning Schlottmann <h.schlottmann@xxxxxxx> wrote:
> Und selbst wenn man einen Fall des §42 (Rückruf wegen gewandelter
> Überzeugung) annimmt, besteht kein Anspruch, Vervielfältigungsstücke des
> Werkes aus Archiven zurückzuholen. Autor X kann nur dem Verlag den
> weiteren Vertrieb seines Jugendwerkes untersagen. Es ist nicht von
> diesem Recht umfasst, dass er auch alle verkauften Exemplare aus den
> Bücherregalen der Republik herausverlangen kann.
aaah, interessant!
Bei ODEM haben wir gelegentlich Anfragen von irgendwelchen Leuten, die
sagen, dass sie aus der Unterschriftenliste
http://odem.org/informationsfreiheit/erklaerung.html gelöscht werden
wollen. Das ist ja im Prinzip ein ähnlicher Fall.
Meist behaupten sie, "das habe ich nie unterschrieben"; wenn ich dann nach
der E-Mail-Adresse frage und darauf hinweise, dass die Unterschrift
bestätigt werden muss, dann ist meist Ruhe.
Ansonsten empfehle ich den Leuten, einen Kommentar zu schreiben und sich
von ihrer Unterschrift zu distanzieren.
Ciao
Alvar
--
** Alvar C.H. Freude -- http://alvar.a-blast.org/
**
** ODEM.org-Tour: http://tour.odem.org/
**
--
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