Re: Spam und debate
Joerg-Olaf Schaefers wrote:
>
> Um das mal in Gedanken zu eskalieren: Wie stehen eigentlich die
> Chancen eine solche Forderung (nachtraegliche Loeschung von eigenen
> eMails/Adressen) auf juristischem Weg durchzusetzen? Das ist eine
> Frage, die mich schon laenger beschaeftigt.
Die Chancen sind null - Ein Rückrufrecht eines veröffentlichten Werkes
besteht nur im Rahmen der §§ 41, 42 UrhG. Beide sind nicht anwendbar.
Und selbst wenn man einen Fall des §42 (Rückruf wegen gewandelter
Überzeugung) annimmt, besteht kein Anspruch, Vervielfältigungsstücke des
Werkes aus Archiven zurückzuholen. Autor X kann nur dem Verlag den
weiteren Vertrieb seines Jugendwerkes untersagen. Es ist nicht von
diesem Recht umfasst, dass er auch alle verkauften Exemplare aus den
Bücherregalen der Republik herausverlangen kann.
Ciao Henning
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