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Re: [Debate] Rasterfahndung in Sachsen-Anhalt?



Hanno Wagner schrieb:

gerade kam in der Tagesschau dass in Sachsen-Anhalt eine Rasterfahndung benutzt werden soll um einen Vergewaltiger zu finden.

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage dort

Es geht dabei ja um Strafverfolgung, nicht um Präventivmaßnahmen, also ist hier § 98a StPO gefragt.

http://dejure.org/gesetze/StPO/98a.html

Nachdem die bisherigen Rasterfahndungen alle ins Leere liefen wundert es mich dass dieses Instrument schon wieder eingesetzt wird...

Wenn ich die Meldung richtig verstanden habe, haben alle anderen Fahndungsansätze zu nichts geführt. Daher greift man jetzt eben als letztes Mittel auf die Rasterfahndung zurück.


Schönen Abend wünscht
-ut

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