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Re: [Debate] ip adressen sind personenbezogene daten



* Martin Uecker wrote:
> On Wed, Oct 10, 2007 at 11:39:06AM +0200, Gert Doering wrote:
>> Das groesste Problem dabei ist aber: wie kannst Du beweisen,
>> dass Du die nicht-signierte Mail *nicht* geschrieben hast?=20
>
> Ist das ein Problem? In welchen Szenario mu=DF ich denn beweisen,
> da=DF ich etwas nicht geschrieben habe? Und vorallem, auch mit Logs
> kann ich das nicht unbedingt!

Die Einführung der Textform gestattet es in bestimmten Rechtsgeschäften,
auch mit einer profanen E-Mail das Rechtsgeschäft zu tätigen. Im direkten
Vertragsverhältnis wird üblicherweise ebenfalls eine einfache E-Mail als
valider Geschäftsbrief vereinbart.

Selbst im SigG wurden solche Fehler gemacht. Ob die damals kritisierte
Formulierung, daß Signaturen nicht rückwirkend ungültig werden, heute noch
drin ist, weiß ich nicht. Aber diese Reglung ist eine Einladung zum
Identitätsdiebstahl, weil der Absender verpflichtet wird, den
Zustellzeitpunkt zu beweisen oder zu widerlegen.

Das BSI sagte mir, man müsse als Absender einfach immer einen Zeitstempel
einholen. Rückfrage: "Und wenn eine E-Mail ohne diesen Zeitstempel vorliegt?"
Antwort: "Dann ist die auch gültig."

> Wir sind uns nur nicht ganz einig, wie denn die richtige Balance
> aussieht ;-)

Ja, die, die Dir jetzt "widersprechen" sind einfach inzwischen etwas älter
geworden ;-)
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