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Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Web und die Meinungsfreiheit



Aber ja! Es gibt einen einschlägigen Erlaubnistatbestand (29 BDSG), da 
Datenschutz ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist ;)

Nur urheberrechtlich geschützte Dinge würden anders behandelt. Aber 
nicht jedes Geschwätz ist urheberrechtlich geschützt. Dann hilft nur 
das Allgemeine Persönlichkeitsrecht weiter. Auf dessen Voraussetzungen 
sind wir hier aber noch gar nicht eingegangen. Die werden auch nur bei 
Entstellungen relevant.

Allerdings gebe ich zu, dass es viel besser ist, die Leute vor der 
Archivierung zu warnen.

Gruss

Rigo


On Wednesday 23 May 2007, Thomas Stadler wrote:
>
> Keine Frage. Wenn eine Mailingliste die Mails archiviert und dieses
> Archiv ueber das Web zur Verfuegung stellt, ist dieser Vorgang auch
> nach meiner Meinung datenschutzrechtlich relevant.
>
> Anders ist es aber bei einem Webforum, weil der Nutzer dort ja
> unmittelbar selbst reinpostet.

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