Am 30.08.06 schrieb Henning Schlottmann <h.schlottmann@xxxxxxx>:
Wie wäre es mit einem Spiel über Bande? Eine öffentliche, möglichst breit unterstützte Petition an den Deutschen Bundestag mit der Forderung, dass künftig, wann immer das Bundesverfassungsgericht [ggf mit erhöhter Mehrheit] ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, automatisch und ohne weitere Voraussetzungen gegen alle für das Gesetz unmittelbar Verantwortlichen ein Verfahren nach Art. 18 Grundgesetz (Verwirkung der Grundrechte) eingeleitet wird.
Art 18 ist zuviel. IMHO besser: Die Verfahrenskosten plus Kosten des
Gesetzgebungsverfahrens werden auf die zustimmenden
Kabinettsmitglieder, Abgeordneten und Vertreter im Bundesrat umgelegt
("Amtshaftung").
Gruß
Martin
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