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Re: BVerfG beschraenkt digitale Forensik, sonst nichts neues



ja hallo erstmal,...

Am Montag, 6. März 2006 23:09 schrieb Florian Weimer:
> * Thomas Stadler:
> > Zwischen dem was sich das BVerfG da so vorzustellen scheint und dem was
> > praktiziert wird, liegen Welten.
>
> Und das nur im privaten Bereich. Bei Durchsuchungen bei Unternehmen
> wird das exakt so gehandhabt, wie das BVerfG es beschrieb. 

Bedingt. Ich sehe hier auch ein Problem besonders bei Freiberuflern. Hier kann 
selbst das Anschwärzen zum Problem werden, wenn ein Konkurennt im 
entscheidenen Moment der Behörde in grün / blau schlimmes bewirken. Die 
Prozesse, die zu führen sind, bis der Freiberufler bewiesen, dass er die 
Geräte zur Sicherung seines Lebensunterhalts braucht, können sich ziehen...

Was mich bei dem ganzen kram interessiert, ist wie weit deutsche 
Ermittlungshörden überhaupt mit der Forensic sind.
Gerade im Unix / Linux Bereich gibt es viele wirksame Verschlüsselungen (z.B. 
loop-aes) die es den Behörden ziemlich schwer machen würden.
(Oder wird dann der Prozess verschleppt, bist der Cipher obsolete wird und 
distributed / mit einem Quantencomputer über eine Hand voll Nächte geknackt 
wird?)

Keep smiling
yanosz

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