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Re: BVerfG beschraenkt digitale Forensik, sonst nichts neues



"Thomas Stadler" schrieb:

> Die Schlussfolgerungen des BVerfG sind offenbar von der Vorstellung 
> gepraegt, dass bereits beim Empfaenger zugestellte Briefe, die dieser 
> in seinem Schrank aufbewahrt, nicht mehr dem Briefgeheimnis 
> unterliegen. Diese Ueberlegung hat man dann 1:1 auf E-Mails 
> etc.uebertragen.

Richtigerweise, ja.

> Es stellen sich auch interessante Folgefragen. Was ist denn jetzt mit 
> den Mails auf dem Mailserver des Providers? Wie lange unterliegen die 
> dem Fernmeldegeheimnis? Immer oder nur solange sie der Adressat nicht 
> abgerufen hat?

Wenn sie dem Fernmeldegeheimnis nach Auslieferung in die Mailbox des
Empfängers überhaupt unterliegen, dann unterliegen sie ihm auch
dauerhaft. Das schließt nicht aus, daß eine weitere Kopie davon, die
sich anderswo - auf dem heimischen Rechner beispielsweise - befindet,
dem Schutz nicht unterliegt.

> Beim Post- und Briefgeheimnis war die Post im Hausbriefkasten noch von 
> Art. 10 GG geschuetzt.
>
> Wie ist das jetzt mit dem Mailserver? Entspricht der dem 
> Hausbriefkasten? 

Im Zweifel, ja.

> Mails koennen, anders als die Post im klassischen Sinne, in den 
> Herrschaftsbereich des Empfaengers gelangen und gleichzeitig im 
> Herrschaftsbereich des Providers verbleiben.

Das macht ja nichts. Wenn sie mehrfach physisch manifestiert sind,
dann können diese unterschiedlichen Manifestationen durchaus einmal
den Schutz des Art. 10 GG genießen und einmal nicht.

> Ich glaube, dass wir es hier mit einem Urteil zu tun haben, das man in 
> der Folgezeit in Karlsruhe noch sehr haeufig wird relativieren muessen.

Das denke ich eigentlich nicht.

-thh

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