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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Lutz, 

nach 80 mails haben wir das Fernmeldegeheimnis wegdefiniert:
Am Monday 06 February 2006 20:34, sprach Lutz Donnerhacke:
> > Zunaechst steht die Feststellung, dass ein Einzeldatum dem
> > Fernmeldegeheimnis unterliegt und das andere nicht, sofern man eine
> > streng isolierte Betrachtung anstellt.
>
> Beide Daten (Endadressen) unterliegen nicht dem Fernmeldegeheimnis, deren
> Kombination aber sehr wohl.

GET http://www.fitug.de/ als Kommunikationsvorgang. 
=>produziert einen Eintrag im Web-log
=>da ich meine eigene IP kenne, habe ich ein PAAR (Kombination) von 
IP-Adressen also einen Kommunikationsvorgang. (von Dir als Argument benutzt)
=> wenn jetzt weder Zeitpunkt noch IP geschützt sind, dann brauche ich nur 
noch meine IP und die andere IP zusammenzuführen und ich habe 
den Telekommunikationsvorgang. 
Ich weiss aber noch nicht WER den Telekommunikationsvorgang vorgenommen hat, 
weil der böse User einen ISP als Proxy verwendet hat und nicht selber ISP'd. 
Rückt der ISP jetzt die Verbindung IP <=> Kunde 'raus, dann ist es kein 
Geheimnis der Entrophie, dass damit nun ALLE Daten des 
Telekommunikationsvorganges bekannt sind. 

Also ist die Tatsache, dass Lutz für Jean Dupond ISP macht ein Bestandsdatum. 
Nimmt man die IP als Bestandsdatum, dann kann man die auch abfragen.
Damit ist aber nicht gesagt, dass es die IP von Jean Dupond ist. Also reden 
hier einige Leute über Äpfel und Birnen gleichzeitig. 
Wenn aber die IP beim http gespeichert wird und gefragt wird, wer hatte diese 
IP, dann richtet sich dies auf eine Zuordnung Jean Dupond == IP und diese 
Zuordnung ist ein Verkehrsdatum, denn sie erlaubt (sofern nicht schon 
allgemein bekannt) die Zurordnung wann Jean Dupond mit wem kommuniziert hat. 

Wenn aber das Telekommunikationsgeheimnis nicht mehr schützt wer wann mit wem 
kommuniziert hat, dann ist es sinnentleert. 
Der eigene ISP hat übrigens auch ALLE Daten des Telekommunikationsvorganges 
(wer wann mit wem), denn er hat den request versand und die Antwort entgegen 
genommen und durchgereicht. 

Die Frage ist nun, ob die Polizei noch einen richterlichen Beschluss braucht 
um das alles zu erfahren, oder ob ein Anruf reicht. 

Diese Frage ist so wichtig für die Demokratie, dass ich die informatischen 
Logik-Spiele nicht gut finde. Wenn man Dich auf Logik-Brüche oder eine für 
juristische Funktionen inadäquate Anwendung einfacher (boolscher) Logik 
aufmerksam macht, in dem man genau so zurück argumentiert und genauso an den 
darunterliegenden Tatsachen dreht (Lutz Donnerhacke kennt schon alle Daten, 
also ist es kein Geheimnis mehr), dann reagierst Du sauer. Das hat dann was 
mit Balken und Augen zu tun ;)

Gruss

Rigo

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