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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hallo!

Gerhard Bahr schrieb/wrote (07.02.2006 01:52):

Die Information, die sich aus der Existenz einer dynamisch vergebenen
IP-Nummer gewinnen lässt, lässt aber keine Rückschlüsse auf das
Bestehen, die Art oder die Inhalte einer Kommunikationsverbindung zu.

Die IP-Adresse _ist_ unter anderem _Inhalt_ jeder Kommunikation über IP. Das unterscheidet sie z. B. von Briefzustellung oder Telefonie.

Genau das ist ja der Grund, warum die hier diskutierte Zuordnung dynamischer IPs zu Personen so sensibel ist: Wenn ich über IP kommuniziere, teile ich meinem Gegenüber immer meine IP mit, auch wenn ich das gar nicht will.


Wenn ein
Telefonnetzbetreiber registriert, ob jemand den Hörer abgenommen, d. h.
eine Verbindung zum Telefonnetz hergestellt hat

Mit dem Telefonnetz bin ich auch verbunden, wenn der Hörer aufliegt: Ich kann angerufen werden.


Man kann anonym aus einer Telefonzelle anrufen, kann aber nicht
zurückgerufen werden, es sei denn, die Rufnummer der Telefonzelle wäre
bekannt. Ich weiß nicht, ob ein Rechtsanspruch auf ein anonymes Postfach
oder eine rückrufbare Telefonzelle besteht. Sollte dies so sein, wäre
auch das Recht auf anonyme Teilhabe am Internet zu gewähren.

Ich bezweifele, dass überhaupt ein Rechtsanspruch auf eine funktionierende (egal ob anonym oder nicht) Post- oder Telefoninfrastruktur besteht.

Aber grundsätzlich besteht die Verpflichtung, Telekommunikationsdienste im Rahmen des Möglichen und Verhältnismäßigen auch anonym bzw. pseudonym zu ermöglichen:

"Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht." (§ 3a BDSG)

(M. E. leitet sich diese Verpflichtung außerdem aus dem Fernmeldegeheimnis des GG ab.)

Schönen Gruß


Holger

--
GPG-Fingerprint 2006: 5A20 F1EB EB35 4B4D 3B56  75CF DF47 2C3C F1C4 BA1E

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