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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Thomas Stadler wrote:
> Dynamische IP-Adressen sind einem Nutzer nicht dauerhaft oder
> laengerfristig zugeordnet. Das schliesst ihre Qualifizierung als
> Bestandsdaten aus.

Das sie für eine Telekommunikationsverbindung allein nicht kennzeichend
sind und die Paardefinition des TKG nicht erfüllen, sind sie auch keine
Verkehrsdaten. Inhaltsdaten sind es offenbar auch nicht.

Ich wiederhole mich.

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