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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Eine DAU-Frage zwischendurch:

On Thu, 2 Feb 2006 21:03:11 +0100
Martin Uecker <muecker@xxxxxx> sed:

> Das Fernmeldegeheimnis bezieht sich nicht nur auf den Inhalt,
> sondern auf alle "näheren Umstände". Also inbesondere auch wer
> wann mit wem.

Ist nicht manchmal schon durch das "wer mit wem" beispielsweise bei bestimmten 
Links, Mailadressen etc. ersichtlich, worin der Inhalt bestand?
Als Beispiel sei z.B. (absichtlich trivial ausgesucht) die Nummer genannt, mit 
der Leute bei DSDS ihren Favoriten wählen.
Es reicht hier ja die Nummer um zu sehen *wen* sie gewählt haben.
Wenn es z.B. drei Mailadressen bei der Umfrage xy gibt und jede für eine 
Antwort steht, wird anhand der Adresse doch schon klar,
wes Geistes Kind Du bist.

Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Twister

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