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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Martin Uecker:

> Vielleicht fehlt mir da tatsächlich die Einsicht in das, "was
> da draußen so abgeht." Aber der Schutz vor Spam, Viren oder
> das Argument, daß man von unsicheren Systemen aus unbedingt
> gefahrlos Online-Banking machen können muß, überzeugen
> mich jetzt ehrlich gesagt nicht wirklich.

Es passieren auf vielen Privat-PCs (und sicherlich auch mehr als nur
ein paar Firmen-PCs) wirklich abartige Dinge -- von nach US-Recht
legalem Data-Mining auf Deinen Bankkonten, bis hin zum Umschreiben von
Kundenaufträgen, um Zahlungsströme umzuleiten.

Das kann aber in der Tat keine Rechtfertigung für
Vorratsdatenspeicherung durch *alle* ISPs sein, weil die *meisten*
ISPs dagegen nicht wirklich etwas unternehmen. Die paar Dutzend
Beschwerden, die die Abuse-Abteilungen von Massenmarkt-ISPs im Monat
verschicken, rechtfertigen doch nicht die Speicherung der Daten aller
Kunden. Für das Netz macht es auch keinen Unterschied, wenn der ISP
von seinen mehreren hunderttausend Malware-verseuchten Kunden Tausende
abklemmt (was in Deutschland m.W. niemand macht).

*Wenn* man tatsächlich den Kunden einen überwachten Internet-Zugang
anbietet, dann braucht man eben eine entsprechende Einwilligung. Per
AGB läßt sich das allerdings schlecht regeln, weil die wirksamen
Techniken wirklich invasiv sind und Zugriff auf die Nutzdaten
erfordern (die Heuristiken muß schließlich auch jemand erst mal
entwickeln).

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