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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hi,

On Thu, Feb 02, 2006 at 09:38:05AM +0100, Nils Ketelsen wrote:
> > Telefonnummern fallen unters Fernmeldegeheimnis?
> 
> Vermutlich nicht. 
> 
> > IP-Adressen sind das Aequivalent einer *Telefonnummer*, mehr nicht.
> 
> Dieser Vergleich wird allerdings durch ständige Wiederholung nicht besser.
> 
> * Verträge, bei dem mein Handy bei jeder Anmeldung ans Netz eine neue
> Telefonnummer zugeteilt bekommt sind mir bis jetzt nicht untergekommen.

Ich bin sicher, dass es technisch machbar waere - aber scheinbar ist
dort kein Bedarf nach Einweg-Kommunikationsmitteln.

> * Da der Verbindungsaufbau im Telefonnetz eine Duplex-Verbindung erzeugt
> (oder zumindest Halbduplex in einigen technisch weniger weit entwickelten
> Ländern) muss mein Gegenüber nicht meine Telefonnummer wissen, denn seine
> Antwort erfordert nicht, dass er mich zurückruft, die kann in der von mir
> alleine Initiierten Verbindung erfolgen. 

Betrachte die Ausfuehrungen von Lutz zu diesem Thema.  Wenn der Angerufene
Deine Telefonnummer wissen will, kann er sie sehen.

gert
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